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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

kann mir jemand helfen!!??

am 07.08.2007 habe ich mit meiner Frau einen Mietvertrag unterschrieben. Der Mietvertrag beginnt am 01.10.2007. Da wir in der zwischen Zeit eine Erbschaft von den Eltern bekommen haben möchten wir die Wohnung kündigen und wollen wir ein Eigenheim kaufen. Ich habe mit dem Vermieter telefonisch gesprochen und unseren Problem geschildert. Wir haben noch keine Schlüssel für die Wohnung und die Mietsicherheit schon bezahlt (1080 €). Der Vermieter besteht auf eine 3 Monate Kündigung. Ich habe ihm angeboten, eine Miete plus die gebühren für die Anzeige zu bezahlen. Er möchte gerne die ganze Mietsicherheit behalten.
Meine Frage ist, ob ich die Wohnung fristlos Kündigen kann ohne die 3 Monate Kündigungsfrist einzuhalten und welche Rechte habe ich?

Wir sollen uns morgen mit dem Vermieter treffen.
Stichwörter: kündigung + wohnung + gewohnt

3 Kommentare zu „Kündigung der Wohnung, wir haben da noch nicht gewohnt!!!”

Susanne Experte!

Du kannst die Wohnung fristgerecht zum 31.12.07 kündigen! Der Vermieter darf die Wohnung dann allerdings auch in dieser Zeit nicht vermieten!

rudolpf

Hallo Susanne,

vielen Dank für Deine Antwort. Darf der Vermiter in diesem Fall die Mietsicherheit behalten <!-- s:? --><!-- s:? -->

Gruß Rudolpf

Susanne Experte!

Da sich Forderungen durch das Vertragsverhältnis ergeben können- ja!

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