Balkonexperte 16.09.2010 08:14
Die Rechnungen über 777,- und 922,- Euro müssen Sie nicht bezahlen, denn die Forderung ist verjährt. Die Abrechnung über 922,- Euro hätte Ihnen 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen müssen. Also spätestens am 30.06.2010.
Bezahlen Sie die 500,- Euro und verweisen Sie auf den nachfolgenden Link, dessen Text Sie ausdrucken sollten.
http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec6/6.html
Errick 18.09.2010 14:14
Wenn es sich um richtige Nebenkostenabrechnungen über geleistete Vorauszahlungen handeln sollte, muss lediglich die letzte gezahlt werden. Bei den beiden anderen ist die gesetzliche Frist von einem Jahr nach Ablauf der Abrechnungsperiode bereits abgelaufen, so dass die Nachzahlungen vom Vermieter nicht mehr verlangt werden können.
War demgegenüber im Mietvertrag keine Vorauszahlung von Nebenkosten und spätere Abrechnung vereinbart (sogenannte Inklusivmiete mit Betriebskostenpauschale), muss gar nichts gezahlt werden, da dann eine spätere Abrechnung und Nachforderung nicht möglich ist.