Berthelstal 15.01.2010 11:26
Raus müssen Sie auf jeden Fall. Die Kündigungsfrist ist bei Altverträgen aber länger als 3 Monate. Genaueres lesen Sie hier:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_kuend/k_mehrfamhs.htm
Berthelstal 15.01.2010 11:28
Übrigens der grund wurde doch angegeben: Verkauf, da er hierbei das Objekt besser ohne Mieter verwerten kann.
Bob_1905 15.01.2010 12:00
Danke für den Link, Berthelstal,das hilft mir schonmal bez. der Friusten weiter.
> Übrigens der grund wurde doch angegeben:
> Verkauf, da er hierbei das Objekt besser
> ohne Mieter verwerten kann.
Dass das dem Vermieter natürlich sehr viel genehmer ist, ein Objekt ohne Mieter anzubieten ist ja eine Sache, aber wie sieht das hier rechtlich aus?
Der hat ja nicht geschrieben "Wegen Verkauf kündige ich Ihnen ....", sondern nur in einem Nachsatz, dass er mir mitteilt, dass das Objekt zum Verkauf steht.
Ohne es selber zu wissen, aber spielt juristisch gesehen nicht auch die Formulierung eine nicht unwesentliche Rolle?
Wie gesagt, mich interessiert die Rechtslage.
edy 15.01.2010 12:59
Hallo Bob_1905,
Hier ein Link:
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps/kuendigung/ratgdmbdl0144.jsp
und weiter unten auf dieser Site
Sozialklausel.
lg
edy