Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Bob_1905 hat diese Frage gestellt
Hallo.

Ich wohne seit 17 Jahren in einer Wohnung mit unbefristetem Mietvertrag.
Heute erhalte ich eine schriftliche Kündigung vom Vermieter mit einer Frist von 3 Monaten ohne Angabe eines Grundes. Ledeglich ein Schlussatz weist darauf hin, dass das Haus, in dem ich die Wohnung bewohne, zum Verkauf steht.

Frage 1: Kann der Vermieter einen unbefristeten Mietvertrag einfach so ohne Grund Kündigen?

Frage 2: Wäre die Kündigungsfrist nach 15 Jahren Mietverhältnis nicht wesentlkich länger als 3 Monate?


Hat mich schon geschockt, als ich das Schreiben mit der Kündigung heute las, da ich zur Zeit Arbeitslos bin, ich die Wohnung vor 15 Jahren güntig gemietet hatte und auch heute noch sehr günstig ist, was mir natürlich besonders seit meiner Arbeistlosigkeit vor ein paar Monaten sehr angenehm ist.
Zudem würde ich eine gleichwertige Wohnung heutzutage in meiner Region von meinem Arbeitslosengeld gar nicht bezahlen können, geschweige denn einen Umzug und neue Möbel (da die jetzige Wohnung teilmöbeliert ist, z.B. Einbauküche).

MfG
Bob

4 Kommentare zu „Vermieter schickt Kündigung, jedoch ohne Angabe von Gründen”

Berthelstal Experte! 15.01.2010 11:26

Raus müssen Sie auf jeden Fall. Die Kündigungsfrist ist bei Altverträgen aber länger als 3 Monate. Genaueres lesen Sie hier:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_kuend/k_mehrfamhs.htm

Berthelstal Experte! 15.01.2010 11:28

Übrigens der grund wurde doch angegeben: Verkauf, da er hierbei das Objekt besser ohne Mieter verwerten kann.

Bob_1905 15.01.2010 12:00

Danke für den Link, Berthelstal,das hilft mir schonmal bez. der Friusten weiter.


> Übrigens der grund wurde doch angegeben:
> Verkauf, da er hierbei das Objekt besser
> ohne Mieter verwerten kann.

Dass das dem Vermieter natürlich sehr viel genehmer ist, ein Objekt ohne Mieter anzubieten ist ja eine Sache, aber wie sieht das hier rechtlich aus?
Der hat ja nicht geschrieben "Wegen Verkauf kündige ich Ihnen ....", sondern nur in einem Nachsatz, dass er mir mitteilt, dass das Objekt zum Verkauf steht.
Ohne es selber zu wissen, aber spielt juristisch gesehen nicht auch die Formulierung eine nicht unwesentliche Rolle?

Wie gesagt, mich interessiert die Rechtslage.

edy Experte! 15.01.2010 12:59

Hallo Bob_1905,

Hier ein Link:
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps/kuendigung/ratgdmbdl0144.jsp

und weiter unten auf dieser Site
Sozialklausel.

lg
edy

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.