Balkonexperte 10.08.2011 10:09
Wenn die Abrechnung bisher kalenderjahresmäßig erfolgte, muss daran nichts geändert werden. Der/die Mieter bezahlt ja dann nur anteilsmäßig für seine Mietzeit von x Monaten.
Eine andere Abrechnung ist nicht möglich, weil nicht alle Rechnungen (Grundsteuern, Versicherungen, Stadtwerke, etc.) vorliegen.