Bladder 17.10.2011 06:33
Sie sollten damit zu einer Mieterberatung oder einem Fachanwalt gehen.
Mit Ihrer Annahme, dass eine Ausschlussfrist von 12 Monaten besteht, liegen Sie richtig. Diese Ausschlussfrist bemisst sich nach den Abrechnungsintervallen, die vom Vermieter vorgegeben sind. In der Regel sind dies die Zeiträume von Januar bis Dezember.
Mit dem Auszugs- oder Einzugsdatum hat dies nichts zu tun.
Die Zahlungen, die vor der Abrechnung von 2010 aufgeführt sind, sind verjährt.
Aber Achtung - wenn Sie Guthaben aus diesem Zeitraum hätten, sollten Sie unbedingt auf die Erstellung der korrekten Abrechnungen bestehen.
procool 17.10.2011 18:34
Vielen Dank ich werde mich mal direkt beraten lassen
MfG