Oliver Curd
Hi,
so wie geschildert, liegt keine erhebliche Vertragsverletzung vor!!!!
Wegen vergessen der Kehrwoche kann er euch nicht raus schmeißen!!!
Verweise ihn auf § 573 BGB der regelt die ordentliche Kündigung des Vermieters:
Vertragsverletzung
Eigenbedarf
Wirtschaftliche verwertung.
§ 573a BGB Erleichterte Kündigung geht auch nicht da mehr als zwei wohnungen im Haus.
Widerspruch einlegen mit verweis auf o.g. §§.
mfG
O C