edy 06.04.2010 18:02
Hallo yola,
hier ein LInk:
http://www.rechtstipps.de/?softlinkID=8912
lg
edy
Berthelstal 06.04.2010 18:35
Da die Abrechnung noch "aussteht" wird wohl bis spätestens zum Ende 2010 noch eine solche bei Ihnen ankommen. Ein teilweiser Rückbehalt der Kaution für eben diesen Zweck ist so rechtens.
ib.seibold 16.04.2010 16:26
Abgerechnet werden muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes. Bis zur Abrechnung darf der Vermieter einen Betrag in etwa der Höhe der zu erwartenden Nachzahlung einbehalten. 100 Euronen ist eh i.O.