
Werbung
Einbehalten von Kaution für ausstehende Betriebskosten?
yola hat diese Frage am 06.04.2010 gestellt
Hallo allerseits,
eine Kautionsfrage: Mein ehemaliger Vermieter hat 100 Euro einbehalten als "pauschalen Betrag für noch ausstehende Betriebskosten 2009". Aus der Mitteilung geht nicht hervor, dass noch eine Abrechnung erfolgt. Ist das rechtlich ok? Vermieter ist eine große Wohnungseigentumsgesellschaft.
Vielen Dank für alle Arten von Tipps!
Gruß
yola
eine Kautionsfrage: Mein ehemaliger Vermieter hat 100 Euro einbehalten als "pauschalen Betrag für noch ausstehende Betriebskosten 2009". Aus der Mitteilung geht nicht hervor, dass noch eine Abrechnung erfolgt. Ist das rechtlich ok? Vermieter ist eine große Wohnungseigentumsgesellschaft.
Vielen Dank für alle Arten von Tipps!
Gruß
yola
3 Kommentare zu „Einbehalten von Kaution für ausstehende Betriebskosten?”
edy 06.04.2010 18:02
Hallo yola,
hier ein LInk:
http://www.rechtstipps.de/?softlinkID=8912
lg
edy
Berthelstal 06.04.2010 18:35
Da die Abrechnung noch "aussteht" wird wohl bis spätestens zum Ende 2010 noch eine solche bei Ihnen ankommen. Ein teilweiser Rückbehalt der Kaution für eben diesen Zweck ist so rechtens.
ib.seibold 16.04.2010 16:26
Abgerechnet werden muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes. Bis zur Abrechnung darf der Vermieter einen Betrag in etwa der Höhe der zu erwartenden Nachzahlung einbehalten. 100 Euronen ist eh i.O.
Antwort schreiben
Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.