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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Zusammen.

Ich wohne seit 3 Jahren in einer Wohnung zur miete,
Der Inhaber war bis vor 3 Monaten die örtliche Sparkasse.

Die Fenster (Alu aus den 70ern) sind nicht die besten und so waren schonmal zwei mal die Handwerker da und haben versucht ihr bestes zu geben, aber es gibt keine Ersatzteile mehr für diese Fenster. So kommt es nun das einige Fenster sich nicht mehr kippen lassen, andere gar nicht mehr öffnen. Aber bis jetzt war soweit alles mehr oder weniger dicht.

Ich bekam zuerst eine mündliche Zusage das die Fenster bald erneuert werden.

Nachdem sich nichts getan hat, habe ich einen Brief an die SParkasse geschrieben, das ich bis zum Zeitpunkt zu dem die Fenster erneuert werden 10 % Mietminderung beantrage. Dieser Minderung wurde "ohne anerkennung einer Rechtspflicht" dann auch zugestimmt und die Sparkasse erwähnt auch in dem Schreiben, das die Fenster im Jahr 2005 ausgetauscht werden würden.

Die Fenster wurden nicht erneuert!

Nun lässt sich ein Fenster gar nicht mehr schliessen.

Deshalb bin ich NOV 2005 nochmal zur Sparkasse gegangen um dies zu bemängeln doch da wurde mir nur erzählt das das Haus zum Jan 2006 verkauft ist.

Im Februar wusste ich endlich wer mein Ansprechpartner war und habe nochmal wegen der Fenster angefragt.

Dieser Angestellte der Immobiliengesellschaft, die dieses Haus nun gekauft haben, sagte er würde normal nur erneuern wenn jemand auszieht und das wenn ich neue Fenster will muss ich mehr Miete zahlen. Die wohnung sei eh sehr viel mehr wert......

Zahle momentan für 92 qm kalt 412 minus 10%

Er will für die neuen Fenster eine Kaltmiete von 500 Euro

Ist dies okay?
Kann ich nicht verlangen das er nur das eine Fenster wieder gangbar macht?
Was würdet Ihr mir empfehlen?

Ich meien das eine Fenster nervt schon, aber 88 Euro mehr miete, bzw. momentan 120 Euro.

Muss der neue Vermieter eigentlich auch dieser Mietminderung zustimmen, oder kann er sagen ich muss ab sofort wieder 412 Zahlen?

Vielen Dank vorab für eure antwort!
Stichwörter: alte + wievie + fenster + kaputt + miete

3 Kommentare zu „Neue Fenster, da alte kaputt - Mehr miete und wenn ja wievie”

ericnbg

Danke für die schnelle Antwort.

Es handelt sich nicht um ein Fenster, sondern alle 8 Fenster in der Wohnung sind defekt.

Also kann ich somit den Batrag mal 8 nehmen und komme dann auf ca 55 Euro.

Das wäre also dann okay, wenn er die Miete um 55 Euro erhöht?

Kann ich denn verlangen das er mir die Kosten für den Einbau der Fenster nachweisst? Das man dann genau diese 11 % Pro Jahr ausrechnen kann????

Danke vorab!

Rano Experte!

Hey, mach mal langsam!

Ich bin keine Fensterbauer und habe auch in den letzten Tagen nicht zufällig eins gekauft! <!-- s :-) --><!-- s :-) -->
Die 1500,- waren noch nicht mal eine Schätzung, eher eine Annahme.
Miss Deine Fenster doch aus, vielleicht machst Du auch noch ein paar Fotos und spazierst mal bei einer entsprechenden Firma vorbei. Ein Angebot werden Sie Dir zwar nicht erstellen, aber deren Schätzung dürfte doch um einiges genauer sein.

Ein weiterer 'Unsicherheitspunkt' ist der vom VM eingesetzte Instandhaltungsanteil.

Ich wollte Dir gewiss keine Berechnung für Deine Wohnung bieten (Wie auch?!), aber jetzt kannst Du SELBST nachvollziehen, wie es um eine Mieterhöhung steht.

Gruß
Ralph

Rano Experte!

Nachtrag

Bei einer Mieterhöhung wegen Modernisierung steht Dir auch das Recht auf Belegprüfung/Rechnungsprüfung zu:

§559b (1) 2 BGB : "Die Erklärung ist nur wirksam, wenn in ihr die Erhöhung aufgrund der entstandenen Kosten berechnet und entsprechend der Voraussetzungen der §§559 und 559a erläutert wird.

Gruß
Ralph

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