Gast hat diese Frage gestellt
Hallo Zusammen,
Ich bin zum 01.10.05 umgezogen. Bei der Wohnungsübergabe hat mir der Vermieter die Betriebskostenabrechnung in die Hand gedrückt.
und habe damit folgendes Problem:
- Der Vermieter hat eine neue Gebäudeversicherung zum 01.08.2005 abgeschlossen
- Der Jahresbeitrag für diese Versicherung (also bis zum 31.07.2006) beträgt ca. 250 EUR.
- Diesen Betrag rechnet er mir nun zu 9/12 in der Betriebskostenabrechnung 2005 an, die für den Wirtschaftszeitraum 01.01.-31.12.05 ist.
- Für den Zeitraum vom 01.01.-30.07.05 hat der Vermieter offentsichtlich keinen Versicherungschutz gehabt.
Meine Frage ist nun, ob er die ganzen 250 EUR ansetzen darf, oder nur den Betrag für den Versicherungszeitraum vom 01.08.05-31.12.05 (und davon ja wiederrum 9/12 ??)
Für einen Beitrag zum geschilderten Fall (oder noch besser: evt. Verweis auf Gesetzestexte) wäre ich wirklich sehr dankbar!!
Viele Grüsse, HaPe