Fressbaeckchen
Hallo Nina ...
nicht unterkriegen lassen!!
Aus deiner Schilderung entnehme ich, daß ihr beide den Mietvertrag seinerzeit gemeinsam unterschrieben habt. Das bedeutet, daß ihr beide auch bis zu einer rechtmäßigen Kündigung des Mietvertrages gesamtschuldnerisch haftet.
Das bedeutet, daß der Vermieter sich sogar entscheiden kann, den Gesamtbetrag nur bei einem der Mieter einzufordern. Daß dieser Mieter dann einen entsprechenden zivilrechtlichen Anspruch ggü. dem (ehemaligen) Partner hat, steht auf einem anderen Blatt.
Problematisch scheint mir die telefonische Kündigung des Mietvertrages zu sein - denn eine Kündigung bedarf der Schriftform, mündliche Nebenabreden sind schon im Vertrag meistens ausgeschlossen. In wieweit du den Grundsatz von "Treu und Glauben" (d . h. daß du auf die telefonische Zusage vertrauen durftest), vermag evtl. ein Gericht zu klären, sofern das Telefonat inhaltlich beweisbar ist.
Ich weiß nun leider nicht, was die Rechtsprechung grundsätzlich zur "Herausnahme" einer Person bei gemeinschaftlichen Verträgen sagt, ob dies - auch ggü. dem dann verbleibenden Mieter - zulässig ist. Man kann hier einwenden, daß dies nur bei seiner Zustimmung unproblematisch ist, ansonsten würde er ja ohne seinen Willen schlechter gestellt werden (Alleinschuldner!).
Die einzige Chance sehe ich in deinem Fall darin, daß man glaubhaft machen kann, der Vermieter habe dir gegenüber auf deine Heranziehung zur Mietzahlung verzichtet.
Ansonsten würde ich - wenn die "Schulden" deine Leistungsfähigkeit weit übersteigen - dies dem Vermieter auch mitteilen - ein vernünftiger Vermieter könnte von selbst auf die Idee kommen, daß bei dir (noch dazu mit Kind) nichts zu holen ist und er nur gutes Geld schlechtem hinterherwirft.
Ralf
Rano
Hi,
wenn Dich das auch nicht tröstet, aber Du hast Glück im Unglück, dass die Hausverwaltung nur die Hälfte von Dir verlangt. Sie könnte auch die Gesamtsumme einfordern.
Man kann einen Vertrag einfach nicht telefonisch kündigen!!! Und wenn man's tut, muss etwas schriftliches folgen. Also in Deinem Falle eine schriftliche Bestätigung der Verwaltung über die erfolgte und akzeptierte Kündigung.
Vereinzelt berücksichtigen Richter die tatsächlichen Gegebenheiten und lassen einen Gesamtschuldner aus der Haftung, aber darauf kannst Du Dich nicht verlassen. Insbesondere da die Verwaltung 'nur' die Hälfte der Verbindlichkeiten von Dir fordert.
Gruß
Ralph
ninath
hallo..
danke für die schnellen antworten. ich werde nochmal mit dem vermieter, bzw der hausverwaltung reden. ich muss da irgendwie raus.
es kann ja nicht angehen, dass das so läuft.
ich werd das nicht bezahlen können.