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blumbo hat diese Frage gestellt
Wir haben hinter dem Schrank im Eck Schimmel entdeckt.
Ungefähr bis zu Mitte der Wand und ca. 40 cm zur Seite.
Das Eck ist nicht das Hauseck.

Ich habe aus dem Fenster rausgeschaut und einen Loch in der Wand außen entdeckt, was genau gegenüber von der Schimmelstelle ist. Das Loch ist mir einem Stück Plastik (So eine Art Plastikdübel mit Druchmesser von ca. 3 cm) zugemacht.
Ich glaube das ist die Hauptursache.

Die Vermieterin weiß aber, dass wir unsere Wäsche in diesem Raum trocknen. Als Ausrede habe ich damals gesagt, dass die Wäsche fast trocken ist, da die Maschine das Wasser so zu sagen wegdrückt (große Umdrehungszahl). Und wir lüften auch.

Nun weiß ich nicht, wie ich das melden soll?
Wie kann der Vermieter überhaupt rausfinden, dass wir etwas falsch gemacht haben (wenig lüften, Wäsche trocknen)?
Oder sind wir automatisch schuld, wenn keine Baumängel vorliegen?
Wenn wir doch Schuld sind, müssen wir es nur so wieder gut machen, dass es für uns passt oder wird der Vermieter nach seinem Angemessen jemanden beauftragen und wir müssen die Rechnung zahlen?

Danke euch für die Tipps!

2 Kommentare zu „Schimmel: Vermieter oder ich schuld?”

edy Experte! 04.01.2010 14:08

Hallo blumbo,
Schuld und verantwortlich für den Schimmel
in der Wohnung seid Ihr wohl.
Wäsche trocknen in der Wohnung ist
Unsinn.Würde folgendes machen:
Schrank wegrücken und an feuchte Stelle
Heizlüfter stellen damit Wand trocknen kann.Dann Antischimmelspray aufsprühen.

Loch abdichten.
Wäsche nicht mehr in Wohnung trocknen
oder Condenstrockner kaufen.

lg
edy

Berthelstal Experte! 04.01.2010 17:29

Wäsche in der Wohnung trocknen bleibt auch nach noch so intensiven Schleudern ein Übel.
Wie edy mein: Woanders trocken oder Kondenstrockner zulegen.

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