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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Allerseits.

ich lebe mit meiner Familie in einem zweiparteien Haus. Die andere Wohung steht leer, da sie unrenoviert ist und somit nicht vermietbar ist.
Als wir vor 7 jahren einzogen waren wir eigentlich auf der Suche nach einem Haus mit Garten, eine Wohnung kam für mich nicht in Frage.
Der Vermieter versprach uns aber die andere Wohnung nicht zu vermieten, wir dürften den Garten nutzen und er selbst würde höchstens 1 Mal in der Woche vorbeischauen. Nach diesen mündlichen Zusagen, mieteten wir die Wohnung an
Mit unserem friedlichen Mischlingsrüden(73cm Schulterhöhe) gabs keinerlei Probleme, er starb leider im alter von 11 jahren. Ich habe mir jetzt einen neuen Hund (Doggenmix) aus dem Tierheim zugelegt. Er ist Menschen gegenüber sehr friedlich wenn sie ihn nicht ängstigen. Ansonsten ist er ein guter Wachhund, er bellt nur wenn wirklich jemand am Eingangstor stehen bleibt. Passanten die vorbei gehen bleiben unbehelligt.
Ich binde den Hund momentan an eine lange Leine wenn ich mich nicht im Garten aufhalte. Ich will eben nicht, dass der Hund den Vermieter als Eindringling sieht und diesen evtl. beisst.

Jetzt zu meinem Problem:
Mein vermieter ist fast jeden 2 Tag da, wo er nur einmal in der Woche vorbeischauen wollte. Hinzu kommt, dass seine Schwester auch gerne mal vorbeischaut, obwohl sie weder Eigentümerin noch Mieterin der anderen Wohnung ist.
Der Vermieter weigert sich den neuen Hund mal an sich schnuppern zu lassen bzw. ihn mal zu streicheln, damit dieser ihn als "Freund des Hauses" akzeptiert. Desweiteren fährt er jedes Mal mit dem Auto in den Hof und lässt das Tor offen. Mein verstorbener Hund war sehr artig und lief nicht auf die Straße, der jetzte würde es mit Sicherheit tun. Darf der Vermieter das?

Wir leben am Ortsrand. Unser Keller ist überhaupt nicht gegen Einbruch geschützt. Die Fenster sind dünn wie Papier. Ich möchte, dass der Hund meine Familie und mein Eigentum schützen kann. Daher möchte ich, dass er sich frei auf dem Grundstück bewegen kann.


Wie stehen meine rechtlichen Chancen dies zu erreichen?


Für Ihre Antworten danke ich im voraus.


Gruß

Vincent
Stichwörter: hund + neuer

0 Kommentare zu „Neuer Hund”

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