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Es gibt im Haus einen Innenhof, von dem ich zum ersten Mal bei der NK-Abrechnung erfahren habe, da er nicht zu sehen ist (Zugang wohl nur über ein Geschäft im Erdgeschoss möglich - vielleicht auch über eine verschlossene Tür im Keller, da bin ich nicht sicher). Den begrünten Innehof kann man also weder nutzen noch überhaupt sehen oder hindurchgehen, wie durch einen Vorgarten. Können die Kosten der Pflege tatsächlich auf die Mieter umgelegt werden? Im Mietvertrag ist der Hinweis auf eine beiliegende "Betriebskostenaufstellung", die Vertragsbestandteil ist. Diese Anlage existiert allerdings nicht, so dass ich dort nicht nachsehen kann, was die Gartenpflegekosten angeht.