marimba
Hallo Anja,
ich kenne zwar die Rechtslage in so einem Fall nicht, aber ich würde mich auf alle Fälle mal in Ruhe mit der rauchenden Dame unterhalten. Vielleicht zeigt sie ja Verständnis. Sollte das garnichts bringen würde ich zum Vermieter gehen.
Gruß Marimba
ahagen1
Hallo Marimba,
das habe ich auch schon getan. Sie ist auch sehr verständnisvoll für mein Problem. Sie kann aber auch nichts an der Tatsache ändern, dass der Nikotingeruch in meine Wohnung zieht und ich kann und will ihr ja auch -um Gottes Willen- nicht das Rauchen verbieten. Das wäre auch gar nicht mein Recht. Sie ist nun mal eine Raucherin und wird es in absehbarer Zeit auch nicht abstellen wegen mir. Außerdem ist sie ein wirklich sehr nette Raucherin. Aber sie ist auch eine junge Studentin mit viel Zeit zuhause und viel (rauchendem) Besuch und daher wird die Situation auch nicht besser in nächster Zeit. Ich denke, dass es Aufgabe des Vermieters sein sollte, die Wohnungstüren so abzudichten, dass Geruchsbelästigungen ausbleiben. Nachbarn sprachen mich auch schon auf die Geruchsbelästigung im Treppenhaus, die ich schon gar nicht mehr wahrnehme.
Gruß Anja
Hallo Anja,
ich kenne zwar die Rechtslage in so einem Fall nicht, aber ich würde mich auf alle Fälle mal in Ruhe mit der rauchenden Dame unterhalten. Vielleicht zeigt sie ja Verständnis. Sollte das garnichts bringen würde ich zum Vermieter gehen.
Gruß Marimba[/quote:b00ac]
Ghostraider
Rauchen ist ein heikles Thema erst recht in den eigenen vier Wänden. Aber ich würde mal mit dem Vermieter reden auch wenn es wenig Sinn hat.
Der Vermieter hat im Grunde auch eine Fürsorge Pflicht, aber reicht die soweit das er dafür sorgen muss das der Duft der Mieter nicht durch die Türritzen dringt ? Ich glaube nicht.
Vielleicht geht er hin und setzt andere Türen ein die etwas besser schließen, aber er wird vielleicht auch nur sagen das er der Mieterin nicht das Rauchen verbieten kann sowie er auch nicht verbieten kann Fisch zu braten oder Kohl zu kochen, was ja auch durch alles was nicht verschweißt ist durch riecht.
Ich vermute, und konnte auch nichts einschlägiges finden, das Sie auf dem Nikotin hängen bleiben.
Wenn Sie es ganz genau wissen wollen können Sie es nur von einem Rechtsanwalt beantwortet bekommen, was wahrscheinlich nicht mehr wie 50,00 € kostet oder nur als kostenlose Beratung da gestellt wird. (Ist in 5 Minuten abgehandelt)
Gruß
ghost
nosy
Ich habe dies da gefunden. Vielleicht hilft es weiter:
Ein Rauchverbot im Treppenhaus und Keller für die Mieter ist zulässig. Amtsgericht Ricklingen (AZ: 61 S 61/9 . Einem Mieter kann auch nicht das Rauchen in der Wohnung oder auf dem Balkon verboten werden. (LG Köln, AZ: 9 S 188/9 ; AG Wennigsen (AZ: 9 C 156/01). Etwaige Verbote im Mietvertrag sind unwirksam. AG Bonn (AZ: 6 C 510/98 - 06/00). Erhebliche, nachweisliche Belästigung durch Raucher, berechtigen jedoch zur Mietminderung um 20 % oder sogar zur fristlosen Kündigung, da das Gesundheitsrisiko durch Passivrauchen schwerer wiegt als Zeitverträge und Kündigungsfristen. (LG Stuttgart, AZ: 5 S 421/97).Muss nach dem Mietvertrag bei Auzug nicht renoviert werden, gilt dies auch für Raucher. Vorliegend entscheid das Gericht, dass nach sechs Jahren auf jedenfall eine Renovierung seitens des Vermieters fällig ist, ob nun geraucht wurde oder nicht. LG Köln (AZ: 30 S 9/01-6/01).
Quelle:
http://www.verbraucher-urteile.de/miet/sonstiges.html
nosy
Ghostraider
Erhebliche, nachweisliche Belästigung durch Raucher, berechtigen jedoch zur Mietminderung um 20 % oder sogar zur fristlosen Kündigung, da das Gesundheitsrisiko durch Passivrauchen schwerer wiegt als Zeitverträge und Kündigungsfristen. (LG Stuttgart, AZ: 5 S 421/97).[/quote:f225f]
Das ist das einzigste Urteil welches eingebracht werden kann oder könnte.
Da jedes Urteil nur auf den damit zusammenhängenden Fall gilt kann der Rechtsanwalt dies nur zur Untermauerung seiner Arbeit gebrauchen. Wie am Ende der Richter entscheidet, wird sich dann später rausstellen.
Im ganzen soll es heißen, man kann der Nachbarin und dem Vermieter von diesem Urteil erzählen, aber anwenden kann man es nicht direkt. Auch ein Richter wird sich höchstens daran anlehnen aber nicht, nur weil es da und unter anderen Umständen zustande kam, genauso sprechen, da es kein BGH Urteil ist.
Gruß
ghost
ahagen1
Hallo Ghost,
vielen Dank. Das ist ja schon ganz viel Wurfmaterial. Ich bin auch schon ein kleines Stückchen weiter. Eine Bekannte arbeitet in einer Hausverwaltung und bestätigte mir, dass es Aufgabe des Vermieters sei, für vernünftige Wohnungstüren zu sorgen, die den Mieter vor Geräusch- und Geruchsbelästigungen schützen. Diese Form von Tür habe ich ja gar nicht, da meine Wohnungstür eine schlichte Zimmertür darstellt. Das ist natürlich nicht juristisch rechtsverbindlich. Ich habe jetzt mit beiden nochmals gesprochen (mit meiner Vermieterin erstmals) und um Verständnis gebeten. Meine Vermieterin versprach, sich um das Problem zu kümmern, ist aber der Ansicht, dass es die Aufgabe meiner Nachbarin sei, sich um Abhilfe zu kümmern. Meine Nachbarin selber registriert diese Geruchsbelästigung selber, da es in Ihrer Wohnung weniger nach Nikotin riecht als in unserem kleinen Flur , in dem der Geruch nicht abziehen kann bzw. in meiner Wohnung. Wir saßen letzte Woche bei mir in meiner Wohnung und sie konnte die Geruchsbelästigung absolut einsehen. Damit ist aber das generelle Problem noch nicht gelöst - die "undichten" Türen. Ich bin aber sehr zuversichtig, dass hier auf vernünftgie Weise hoffentlich bald eine Lösung herbeigeschaffen wird.
Ghostraider
Also, es freut mich das alle so vernünftig sind und miteinander Reden. Nur was hat die rauchende Nachbarin mit den undichten Türen zutun? Wenn die Dame jetzt hingeht und eine vernünftige Tür bei sich einbaut freut sich der Vermieter, da dieser Geld gespart hat. Und was will die Nachbarin machen wenn die Vermieterin nicht die Erlaubnis zur baulichen Veränderung gibt, da bei Auszug die Nachbarin die Türe mitnehmen will weil der Vermieter nichts dazu oder dafür bezahlen will?
Nein der Vermieter hat die Pflicht diese bauliche Veränderung durchzuführen nicht die Mieter.
Ich würde den Vermieter schriftlich um Abhilfe bitten, damit wenn es ausufert Sie was in der Hand haben.
Gruß
ghost
ahagen1
Halli hallo,
das sehe ich ja genau so, dass das Aufgabe des Vermieters ist. Aber das sollen die 2 unter sich ausmachen. Der Vater meiner Nachbarin ist Anwalt und sie studiert Jura. Da muss ich nicht auch noch "mit auf´s juristische Pferd" helfen. Ich habe meine Vermieterin gebeten, mich zu informieren, sobald sie mit ihr gesprochen hat, und habe meiner Nachbarin den Hinweis gegeben, sie möchte sich bitte mal entsprechend schlau machen, wie hier die Rechtslage ist. Wenn ich bis Ende nächster Woche nix gehört habe, bohre ich entsprechend noch mal nach - und dann schriftlich.
Schönen Wochenanfang <!-- s --><!-- s -->