ceno hat diese Frage gestellt
Hallo,
wenn eine Wohnung erst am 1.10. bezogen wird, koennen dann Nebenkosten, die vorher entstanden sind (zB. Fruehlings-Gartenpflege, Extra-Muellabfuhr, Aufzugswartung) zu 1/4 der fuer ein ganzes Jahr anfallenden Kosten gerechnet werden, oder muss man nur in seinem Mietzeitraum angefallene Kosten zahlen?
Danke fuer eure Meinungen