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ceno hat diese Frage gestellt
Hallo,

wenn eine Wohnung erst am 1.10. bezogen wird, koennen dann Nebenkosten, die vorher entstanden sind (zB. Fruehlings-Gartenpflege, Extra-Muellabfuhr, Aufzugswartung) zu 1/4 der fuer ein ganzes Jahr anfallenden Kosten gerechnet werden, oder muss man nur in seinem Mietzeitraum angefallene Kosten zahlen?

Danke fuer eure Meinungen :)
Stichwörter: zeitraum + nebenkosten + termin

0 Kommentare zu „Nebenkosten ausserhalb Mietzeitraum?”

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