Bert1956 hat diese Frage gestellt
Hallo .......
meine Mutter ( 84 ) zieht Ende Oktober von NRW nach Stuttgart.
Da sie schon 4 Tage vor Mietende mit dem Möbelwagen umzieht und die Endreinigung erst in den letzten 2 Tagen von Freunden erledigt wird,
ist sie zur Abnahme nicht vor Ort.
Da ich ( Sohn ) in der Nähe der alten Mietwohnung wohne, möchte ich die Endabnahme machen.
Wir erstellen einen Zettel, wo meine Mutter mich als Gesetzlichen Vertreter, für die Wohnungsabnahme bestimmt.
Die Abnahme wird in einem Protokoll niedergeschrieben und je eine Ausführung da von verbleiben bei den Parteien.
Zu dem möchte ich die Abnahme auf einem Video aufnehmen.
Meine Frage :
Ist der Ablauf so Rechtskonform ?
Bestimmung eines Gesetzlichen Vertreters so möglich ?
Video Aufnahme erlaubt / Rechtsverbindlich, wenn der Vermieter zustimmt ?
Kann der Vermieter da drauf bestehen, die Abnahme nur mit meiner Mutter zu machen ?
Danke für Sachdienlichen Auskünfte / Hilfen von
Bert