Berthelstal 02.07.2010 15:24
Glaube ich nicht.
Der fehlende Gebrauchswert der Mietsache wird durch die Kürzung der Miete, solange der Fehler vorhanden ist, gemindert und damit ausgeglichen. Eine weitere Minderung wegen bloßer Untätigkeit gibt es nicht.
Je länger die Behebung des Mangels andauert, dauert selbstverständlich auch die Mietminderung an.
danny1408 02.07.2010 15:46
Danke für Ihre schnelle Antwort
Balkonexperte 02.07.2010 19:16
Das mit der Mietminderung haben Sie etwas falsch verstanden, befürchte ich. In den beiden nachfolgenden Links ist das näher erklärt:
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm
http://www.bild.de/BILD/ratgeber/geld-karriere/2008/09/08/mietminderung/wie-mindere-ich-meine-miete-richtig.html