Home » Mietrecht Forum » Nochwas: Brandschutzkosten
Berthelstal 09.04.2010 21:17
Lesen Sie : http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/beko_sonstige.htm
ib.seibold 16.04.2010 14:34
wenn es im Mietvertrag so vereinbart ist sind laufende Kosten i.d.R. umlagefähig, also in den Betriebskosten mit dem Mieter abzurechnen. Siehe auch: "Betriebskostenverordnung"