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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Über Preiserhöhung und Inflation redet niemand gern. Und wenn, höchstens einmal jährlich, bei behördlicher Bekanntgabe der neuen Werte. <br />
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Die Chance <br />
Sollten Sie sich bei Abschluss des Mietvertrages auf eine Mietgleitklausel eingelassen haben, entwickelt sich Ihre Abgabe am Preisindex für die Gesamtlebenshaltung. Fachleute nennen dies Inflationsrate. Erfahrungsgemäß steigt diese mehr oder weniger stetig an. In diesem Maße kann Ihr Vermieter auch die Miete erhöhen. <br />
Die Erhöhung <br />
Möchte Ihr Vermieter mehr Geld, muss er Ihnen das schriftlich mitteilen. Außerdem hat er Ihnen den geltenden Index und die neue Miete als Summe in Euro zu nennen. Das bedeutet, dass Ihre Miete zumindest nicht ebenso automatisch steigt wie die Inflation.<br />
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Der neue Betrag ist dann ab dem übernächsten Monat nach Zugang des Schreibens zu zahlen. Geht der Mieterhöhungsbescheid Ihnen also beispielsweise im Januar zu, gilt der neue Satz erstmals ab März. <br />
Der Zeitraum <br />
Beliebig oft darf der Vermieter den erhöhten Inflationswert nicht an Sie weitergeben. Für ein Jahr muss die Miete bleiben, wie sie ist. Nur bei Modernisierung der Wohnung kann der Vermieter mehr Geld auch innerhalb dieses Zeitraums fordern. Aber auch nur, wenn bauliche Veränderungen durchgeführt werden müssen, die von ihm nicht zu vertreten sind.<br />
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Eine Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete ist bei Vereinbarung einer Indexmiete ausgeschlossen. <br />
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Stichwörter: indexmiete

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