Gast
Hallo tamihat
im Normalfall ist es so, dass sie nach der Wohnungsentabnahme aus ihren Pflichten als Mieter entlassen sind., da der Hausmeister den Zustand der Wohnung nicht bemängelt hat.
Und ob es dunkel war oder nicht, das spielt keine Rolle...
Deshalb darf er auch Ihre Kaution nicht einbehalten.
Wenn Sie auch nicht länger als 5 Jahre in der Whg. gewohnt haben, brauchen sie Wohn- und Schlafzimmer überhaupt nicht renovieren.
Aber manchmal ist es einfach besser, die Wände fix zu streichen, bevor man sich auf einen langen und mühsamen Krieg mit dem Vermieter einlässt. Sie können ja eventuell mit Ihm vereinbaren, dass er die Farbe bezahlt und Sie streichen dann die Wände.
Sollte er die Kaution dennoch einbehalten, dann unbedingt den Anwalt oder Mieterbund einschalten.
MFG