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Öffentlicher Dienst - Nebentätigkeiten

22.2.2001 6 AZR 398/99 Abmahnung - Nebentätigkeit eines Polizeimusikers Beamtengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz - LBG NW) § 69 Abs. 1 Ziff. 2, § 68 Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Land Nordrhein-Westfalen (Nebentätigkeitsverordnung - NtV) § 6 Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) vom 23. Februar 1961 § 13 Abs. 2, § 11 GG Art. 12, Art. 5 Abs. 3

Aktenzeichen: 6AZR398/99 Paragraphen: LBGNW§69 NtVNW§6 BAT§13 BAT§11 GGArt.12 GGArt.5 Datum: 2001-02-22

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