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davesdreambeads hat diese Frage gestellt
Hallo, wir sind vor 1 Jahr in ein großes EFH eingezogen, es gab viel zu tun, wir haben vieles auf eigene Kosten renoviert, da die Miete mit 975 incl. Umlagen sehr günstig war und wir der Vermieterin gesagt haben, daß wir langfristig mieten wollen. Nun haben wir nach einem Jahr dort wohnen festgestellt, daß die Fenster teilweise undicht sind, manche Heizkörper gar nicht funktionieren, und das schlimmste, daß die Ölheizung, die BJ 1972 ist, ca. 500 L Öl pro Monat frisst. Wir können und das auf Dauer finanziell nicht leisten, also habe ich mit unserer Vermieterin darüber gesprochen und zur Antwort bekommen, daß sie total pleite sei, keine neue Heizung und auch sonst keine anderen Reparaturen bezahlen könnte, und daß wir das einfach so hinzunehmen hätten. Sie hat mir gedroht, wenn wir sie zwingen würden, eine neue Heizung einzubauen oder wir die Miete mindern würden, dann würde sie sofort Privatinsolvenz anmelden. D.h. für uns nun, entweder wir akzeptieren dies so und tragen diese immensen Kosten auf unsere Kappe oder wir ziehen die Konsequenz und ziehen aus. Allerdings haben wir vor 1 Jahr so viel Geld in die Renovierung von Haus und Garten gestecke (fast 8000 Euro), das das natürlich sehr ärgerlich wäre, denn das Geld würden wir ja nie wieder sehen... Kennt sich da jemand aus: kann der Vermieter das einfach so machen und die Kosten auf uns abwälzen oder gibt es eine Möglickeit ihn dazu zu bewegen, die Heizung doch auszutauschen? Und wenn nicht, können wir wenigstens bei Auszug einen Abstand für die ganzen Reparaturen und Verschönerungen verlangen? Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte. Danke
Stichwörter: lheizung + lverbrauch + heizung + hoher

0 Kommentare zu „Muss der Vermieter die Heizung erneuern?”

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