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Skihasel hat diese Frage gestellt
Hallo, habe da ein Problem... Bin vor zwei Wochen eingezogen... Mein Hund steht mit im Mietvertrag. Der Vermieter meinte ich wäre die Ausnahme. Somit nahm ich an, dass keine weiteren Hunde im Haus sind. Jedoch stellte sich nach dem Einzug raus, dass noch zwei weitere Hunde im Neubau wohnen. Da mein Hund noch sehr jung ist und dies die erste neue Wohnung ist, hat er noch Probleme mit dem alleine sein. Ich habe ihn die letzten vier Tage langsam dran gewöhnen wollen und habe ihn einmal am Tag für ca ne halbe Stunde alleine gelassen. Nu habe ich gestern ein Anruf von meinem Vermieter bekommen, dass er wohl schon zwei Beschwerden wegen des Bellens erhalten hat und mir ne Frist von zwei Wochen gibt. Wenn mein Hund bis dahin nicht ruhig ist, müsste dieser raus. Das habe ich sofort verneint und darauf hin meint er, dass dann das Mietverhältnis komplett aufgelöst wird. Meine Frage-kann er das? Der Hund steht doch mit im Mietvertrag! Oder kann ich mich trotzdem wegen Ruhestörung kündigen?
Stichwörter: ruhestoerung + hund + kuendigung

1 Kommentar zu „Hund”

clickerfoxi 10.08.2009 18:52

Ich denke nicht das man dir die Hundehaltung einfach wieder verbieten darf. Aber bei Ruhestörung ist das natürlich so eine Sache. Kommt auf die Intensität an.

Aber um dem Streit aus dem Weg zu gehen, mußt Du dem Hund beibringen alleine zu sein.

Das geht aber nicht mit der HauRuck-Methode. Gleich zu Anfang eine halbe Stunde ist zuviel. Das mußt du langsam steigern.

Erst mal nur 1 Minute allein lassen. Wenn der Hund ruhig ist (und nur dann!) wieder reingehen. Bellt er, dann gehst Du nicht rein! Ganz wichtig! Denn sonst denkt der Hund "Oh, wenn ich belle kommt das Fraule wieder".
Und das immer mal wieder mehrmals am Tag.
Dann langsam steigern, 2 Minuten, 5 Minuten usw.

Hoffe das hilft dir erstmal.

Liebe Grüße

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