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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo liebe Forumteilnehmer,

leider gibt es im Rahmen meines Auszuges Unstimmigkeiten mit dem Vermieter:
Nach Kündigung hatte ich meinem Vermieter angeboten gegen Minderung des Mietzinses die angemieteten Räume für Renovierungsarbeiten zu betreten. Dies lehnte er zunächst ab. Nach meinem Umzug begann der Vermieter nun doch mit Modernisierungsarbeiten, obwohl ich noch bis zum Ende des Monats die Miete gezahlt hatte und noch keine Schlüsselübergabe stattgefunden hat.
Der Vemieter lehnt nun eine nachtägliche Ermäßigung der Miete ab. Begründung: „Zur Erfüllung der Instandhaltuns-, Instandsetzungs- .... pflicht ...steht dem Vermieter .... das Recht zu, die Wohnung zu betreten.“ (so steht es auch im Mietvertrag)
Kann der Vermieter tatsächlich nach Auszug in den Räumen ohne Absprache und Erlaubnis arbeiten? Kann ich bis zur Klärung des Sachverhaltes die noch ausstehenden Nebenkosten zurückbehalten?
Stichwörter: vermieter + wohnung + auszug

4 Kommentare zu „Vermieter in Wohnung nach Auszug?”

capo Experte!

Wie kommt ein Vermieter in die Wohnung wenn er doch keinen Schlüssel hat?

Adlatus

Wie kommt ein Vermieter in die Wohnung wenn er doch keinen Schlüssel hat?[/quote:b1659]
.. indem er uns Wohnungschlüssel bei Einzug ohne unser Wissen vorenthalten hat...

capo Experte!

Tja, und das ist nicht erlaubt. Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch wäre möglich. Ein betreten ist nur mit Absprache möglich, da der Vermieter ja keinen Schlüssel haben darf. Er würde sonst nicht rein kommen, wenn der Mieter nicht da wäre...

Vielleicht läßt sich so ein wenig Geld/Miete einsparen. Drohen wirkt manchmal wunder....

Tomraid Experte!

Hallo Atlatus,

na ist doch ein leichtes...der Vermieter greift im bestehendes Mietverhältnis ein, gedingt durch Renovierung! Na KLasse freu dich!

Wie dumm kann ein Vermieter sein, der sowas noch macht. Du zahlt null Euro. Auch die Heizung und Betriebskosten sind ab dem Tag der Benutzung des VM nicht mehr zu leisten.

Und weil er sich einfach Zutritt in der Wohnung geschaffen hat, teilst du ihn mit, dass er sich wie folgt strafbar gemacht hat und sie ihre Kaution und die evtl. restliche Gesamtmiete zurück haben möchten.

Ansonsten ergeht Anzeige

Im Strafgesetzbuch § 123 (Hausfriedensbruch) heißt es:

"Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

MfG

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