Balkonexperte 13.09.2010 11:05
Drohen lassen und der Angelegenheit gelassen entgegen sehen. Ich gehe davon aus, dass Sie lediglich die Fenster auf Kipp stellen und nicht sperrangelweit aufstehen lassen.
Bei letzterem könnte die Mietsache Schaden nehmen und das kann die Vermieterin durchaus verhindern.
Wenn Sie wieder den Trockenraum verschließt, dann übereichen Sie ihr ein Schreiben, dass Sie die Miete um 7% mindern werden, wie im nachfolgenden Link ein Gericht entschied:
http://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/mietminderung/273-mind-waschkueche.html