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marveus hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen...bin neu hier und mal gespannt was sich ergibt!!!

Mein Problem: Bin Mieter einer zweistöckigen Wohnung.
Die Treppe die in den zweiten Stock führt ist eine etwas wackelige
Raumspartreppe. Vor einigen Tagen bin ich beim absteigen die Hälfte
der Treppe heruntergeflogen, da eine der Stufen nachgab und fast
komplett abgebrochen ist (nix passiert). Wir hatten uns schon öffter
gedanken über den Zustand der Treppe gemacht, da sie alles andere als
sicher und befestigt aussieht.
Nach dem ich unseren Hausverwalter kontaktiert habe, dauert es auch
"nur" eine Woche bis er vor der Tür Stand.
Zunächst wurden wir beschuldigt die Treppe unsachgemäß begangen zu
haben und anschließend ausgelacht, da wir angeblich nicht fähig wären
die Treppe wieder zusammenzuschrauben. Das Angebot einen Schreiner
auf unsere Kosten zu ordern der die total ausgebrochene Stufe wieder
verschraubt haben wir abgelehnt. Er meinte auch, dass die Treppe
jetzt schon 10-15 Jahre steht.
Beim herausgehen viel ihm noch ein, dass wir Schönheitsreparaturen
bis zu einem bestimmten Betrag selbst zu tragen hätten.

Ich kann mir nicht vorstellen das dies unter Schönheitsreparaturen
fällt, oder liege ich da falsch?

Hat der Vermieter die Reparatur der Treppe zu tragen?

Freue mich auf die Antworten!

Vielen Dank!!

1 Kommentar zu „Defekte Treppe im Wohnraum”

smile30625 Experte! 03.09.2009 12:09

Hallo,

der Vermieter ist verantwortlich für die Instandhaltung der Wohnung, also auch Reparaturarbeiten. Falls Sie die Treppe nicht schuldhaft beschädigt haben (wovon ich nicht ausgehe), sind die Kosten der Reparatur von ihm zu tragen.

Tipp: Den Vermieter per Einwurfeinschreiben unter Setzung einer Frist (1 Woche) dazu auffordern, einen Handwerker auf seine Kosten zu beauftragen. Nach Fristablauf können Sie selbst einen Handwerker beauftragen und die Kosten vom Vermieter erstattet verlangen. Wenn er nicht zahlt, ziehen Sie die Reparaturkosten von der Miete ab.

Viele Grüße
smile

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