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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
...man bei mietschulden sich der vermieter 1 jahr lang trotz des bekannt seins der neuen adressse sich nicht meldet, diese quasi "verschwinden" bzw. er kein anrecht mehr hat sie einzuklagen?

würde mich sehr interessieren, da ich gerade in dieser situation bin und es wie ich dachte, irgendwann mal gehört habe.

mfg. ole
Stichwörter: stimmt + verjähren + daß + mietschulden

0 Kommentare zu „Stimmt es, daß... (Mietschulden verjähren)”

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