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eowien hat diese Frage gestellt
Hallo!
Mein Sohn wohnt seit Anfang August im Hause seiner Oma in einer Einliegerwohnung. Es wurde mündlich vereinbart, dass er nur die anteiligen Nebenkosten zu tragen hat und keine Miete. Nach drei Monaten fiel der Oma plötzlich ein, dass sie doch Miete bekommen möchte. Dies teilte sie ihm auf einem Zettel mit, den sie auf der Treppe deponierte. Eine Woche später bekam er per Einschreiben die Kündigung. Auf die Kündigung reagierte er mit einem schriftlichen Widerspruch.
Heute bekam er Post von einem Rechtsanwalt, der ihn auffordert bis zum 15.12.10 mitzuteilen ob er nun auszieht oder nicht. Der Widerspruch wäre nicht rechtens, weil es sich hier nicht um ein Mietverhältnis handelt sondern um eine Nutzungsvereinbarung.
Was kann man tun?

7 Kommentare zu „Oma kündigt Enkel die Wohnung”

Berthelstal Experte! 27.11.2010 09:22

1. Sollte der Rechtsanwalt begründen, warum er zu dem Schluß kommt, es wäre eine Nutzungsvereinbarung.

2. Haben Sie nicht mitgeteilt, wann zu welchen Datum gekündigt wurde. Erst mit dieser Kenntnis kann Näheres gesagt werden.

3. Wie war die Begründung des Widerspruches.

4. Bemühen Sie einen Anwalt, welcher Ihnen das Puzzle legt um daraus auch die rechtliche Schlußfolgerung abzuleiten.

eowien 27.11.2010 10:46

Die Kündigung wurde zum 01.02.2011 ausgesprochen.
Die Begründung war die soziale Härte.

Bladder Experte! 27.11.2010 10:57

So wie ich im Moment den Fall beurteile, handelt es sich um eine Leihe. Für solche Absprachen gibt es im Mietrecht keinen Mieterschutz.

Nach § 604 Abs 3 BGB ist der Verleiher (Oma) jederzeit berechtigt die Wohnung, ohne Kündigungsfrist o.ä., zurückzuverlangen.

Sollte es sich doch um ein normales mündliches Mietverhältnis handeln, dass ja Rechtsgültigkeit hätte, dann sollten wir noch erfahren, wie der Kündigungsgrund der Oma lautete. Denn ohne (gesetzlichen) Grund keine Vermieterkündigung!

eowien 27.11.2010 11:03

Der Grund: "Da ich andere Vorstellungen hatte."

Welche hat sie allerdings nie verraten.
Es gab auch keine vorherigen Absprachen.

Berthelstal Experte! 27.11.2010 11:13

Also "andere Vorstellungen" reichen nicht aus. Das ist nur Blabla.

Bladder Experte! 27.11.2010 14:40

Wie schon gesagt: Es von hier aus nicht festellbar ob sich eindeutig um eine Leihe oder einen mündlichen Mietvertrag handelt. Dazu sollten man wirklich zu mindestens einen Mieterverein oder RA aufsuchen.

Zu der Kündigungs-Begründung kann nur gesagt werden, dass sie nicht den gesetzlichen Erfordernissen entspricht und daher diese Kündigung insgesamt unwirksam wäre.

Allerdings tendiere ich doch eher zu einer Leihe. Hier ist Voraussetzung, dass tatsächlich nur die anfallenden Verbrauchskosten bezahlt wurden.

eowien 03.12.2010 22:17

Warum schreibt sie eine Kündigung, wenn es kein Mietverhältnis ist?
Ich denke mal, dass der Rechtsanwalt sie erst auf die Idee mit der Leihe gebracht hat.
Ich weiß nur was an unserem Tisch mit der lieben Oma besprochen wurde, dabei wurde der Bezug der Wohnung an keine Hilfsleistungen gebunden.

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