Balkonexperte 20.06.2010 13:42
Die 90,- Euro pro Einzelfall betreffen Reparaturen an Einrichtungen der Wohnung, die dem unmittelbaren des Mieters unterliegen (Lichtschalter, Wasserarmaturen, Tür- und Fenstergriffe, etc.) Hier ist auch eine jährliche Höchstgrenze der Belastung vorgegeben.
Näheres dazu hier: http://www.123recht.net/Kleinreparaturklausel-im-Mietvertrag-__a28637.html
Die Wartung einer Heiztherme ist aber eine andere Sache. Wenn im Mietvertrag die Übernahme dieser Arbeit durch den Mieter vereinbart ist, dann handelt es sich ja nicht um eine Reparatur, sondern um eine Wartungsarbeit.
Sie sollten aber den Vermieter darum bitten, andere Angebote einzuholen, denn 120,- Euro für die Wartung der Anlage erscheinen mir sehr hoch. Lassen Sie sich die Rechnung zeigen, ob dort nicht Arbeiten ausgeführt, Teile ausgetauscht wurden, die mit der Wartung nichts zu tun haben.