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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Folgender Fall.

Vor 5 Jahren habe ich ein gewerbliches Lokal angemietet. Dafuer habe ich eine Kaution in Hoehe von ca 3500 Euro (ca 7000 DM damals)und die erste Miete bezahlt. Danach wurde keine weitere Miete mehr an den Vermieter gezahlt, da ich pleite ging und es kamen Mahnbescheide und Gerichtsbescheide, welche ich zunaechst ignoriert habe. Bis zu diesem Zeitpunkt haben sich Mietschulden in Höhe von knapp 12000 Euro(ca 23880 DM damals)inklusive Verzugszinsen, Mahnkosten und Gerichtskosten angehaeuft. Da ich nicht mehr vor der Verantwortung weglaufen wollte habe ich mich an den zustaendigen Gerichtsvollzieher gewandt.Es wurde ca. ein Jahr spaeter eine Vereinbarung zur Rueckzahlung der Mietschulden getroffen in dem es hiess, dass die Schulden wie folgt zurueckgezahlt werden. 36 monatliche Zahlungen in Höhe von 250 Euro. Wenn alle Zahlungen puenktlich zum 1. des jeweiligen Monats gezahlt werden verzichte man auf weitere Rueckzahlungen und wuerde mir so entgegenkommen. Ich habe penibel alle 36 Monate puenktlich zum 1.eines Monats meine Raten bezahlt.

Nun stellt sich aber die Frage. Was ist mit der gezahlten Mietkaution/Sicherheit ? Laut Schuldenauflistung des Vermieters mir gegenueber wurde die Mietkaution mit keiner Zahl benannt und auch kein Nachweis darueber erbracht, dass die Mietkaution/Sicherheit zum Tilgen meiner Schulden verwendet wurde. Habe ich denn ueberhaupt einen Anspruch auf die Rueckzahlung meiner Mietsicherheit, wenn ich meine Schulden getilgt und die Rueckzahlungsvereinbarung eingehalten habe ? Darueber hinaus wurden die Mietschulden aus der Warmmiete errechnet, jedoch habe ich fuer den Zeitraum auch keine Nebenkostenabrechnung bekommen.

36 Monate x 250 ergeben eine Summe von 9000 Euro. Wenn ich dann meine Kaution dazurechne habe ich letztlich ja doch mehr als die Gesamtschulden bezahlt, wobei im Betrag der Gesamtschulden schon Verzugszinsen und Gerichtskosten einberechnet waren. Mir gehts nicht alleine um das Geld sondern auch um mein kleines Recht, auch wenn ich damals Schulden beim Vermieter hatte. Nur mir gegenueber wurde so getan als wuerde man alles fuer mich tun und mir entgegenkommen. Aber nachdem ich mir das nun in Ruhe betrachtet habe kam man mir nicht entgehen, denn ich habe viel mehr zurueckbezahlt als gefordert war. Wie gesagt in der Gesamtforderung waren schon eine Menge Verzugszinsen und Gerichtskosten enthalten.

Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen. Im Voraus schonmal vielen vielen Dank und ich hoffe es kommt leserlich und verstaendlich rueber.
Stichwörter: mietschulden + kaution

0 Kommentare zu „kaution bei Mietschulden”

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