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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Zusammen

Ich habe einen zeitlich gebundenen Mietvertrag mit meinem Vermieter abgeschlossen. Dieser geht noch bis April 2005. Ich bin aber schon länger arbeitslos und bekomme ab diesem Monat 500.- € Arbeitslosenhilfe. Die Miete für die Wohnung beträgt aber Warm 400.-€. Gibt es eine Möglichkeit diesen Mietvertrag vorzeitig wegen Geldmangel zu kündigen??

Danke schonmal im Vorraus
Stichwörter: not + wegen + finanzieller + kündigung

1 Kommentar zu „Kündigung wegen finanzieller Not”

FischkoppStuttgart Experte!

Nein, kein besonderer Kündigungsgrund!
Aber reden sie Mt dem VM. Er ist sich nicht dran interessiert, das sie Irgenwann gar keine Miete mehr zahlen können.

Aber einfach mal eine andere Sache, gehen sie bitte mal zum Sozialamt.
Es kann sein, das Ihnen ein Wohngeldzuschuss zusteht, zusätzlich zum Arbeitslosengeld. ist evtl auch eine Lösung!
Erstberatung ist hier das Stichwort.

Bitte bringen sie mit:
Ausweis
Mietvertrag
Köntoauszüge
Lohnnachweise (Bescheid vom Arbeitsamt)

Schämen sie sich nicht, sondern nutzen sie Ihr Recht

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