FischkoppStuttgart
Sie müssen für Schäden, die SIE verursacht haben, haften.
Jetzt ist die Frage, WANN das Parkett zum letzten mal geschliffen, versiegelt wurde.
Auch bei Parkett ist eine gewisse abnutzung ok.
Sollte des schleifen älter 10 Jahre her sein, ist das eigentlich Sache des VM.
Nächste Sache ist, wenn die flecken nicht gross sind, ggf mit fachmein kleinreparatur möglich.
Hier ist die Rechtssprechung aber leider nicht eindeutig.
Quelle: Arag Ratgeber "Kein Pardon bei Mietärger!"