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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe in meiner alten Wohnung 3 kleine Parkettschäden durch Wasser (Blumentöpfe) hinterlassen. Nun fordert die Vernieterin, dass ich das gesamte Parkett (Fertigparkett, 15 Jahre) abschleifen lasse.
Überall habe ich nun schon gelesen, das es da Abzüge "Neu für Alt" gibt, und ich ggf. nicht die gesamten Kosten tragen muss. ..
Hat dazu schon mal jemand etwas gehört? Wie sieht das in einer Summe aus? Kennt jemand dazu mögliche Urteile oder Unterlagen?
Stichwörter: parkettschaden

1 Kommentar zu „Parkettschaden”

FischkoppStuttgart Experte!

Sie müssen für Schäden, die SIE verursacht haben, haften.

Jetzt ist die Frage, WANN das Parkett zum letzten mal geschliffen, versiegelt wurde.

Auch bei Parkett ist eine gewisse abnutzung ok.
Sollte des schleifen älter 10 Jahre her sein, ist das eigentlich Sache des VM.

Nächste Sache ist, wenn die flecken nicht gross sind, ggf mit fachmein kleinreparatur möglich.

Hier ist die Rechtssprechung aber leider nicht eindeutig.

Quelle: Arag Ratgeber "Kein Pardon bei Mietärger!"

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