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Mietnebenkosten müssen binnen eines Jahres geltend gemacht werden. Sonst verfallen die Ansprüche. Das hat eine Zivilkammer des Amtsgerichts Paderborn in einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil entschieden. <br />
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Die Richter wiesen damit die Klage eines Hausbesitzers ab, der einem Mieter die Abrechnung erst nach 16 Monaten vorgelegt hatte. Nach Meinung der Richter muss ein Mieter seine Zahlungsverpflichtung innerhalb eines überschaubaren Zeitraum regeln können. <br />
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Das neue Mietrecht - es gilt seit 1. September 2001 - verlangt, dass Vermieter Heiz- und Nebenkosten innerhalb eines Jahres abrechnen muss. Versäumt er diese Frist, kann er nichts nachfordern. Eine Klausel im Mietvertrag darf die Frist nicht verlängern. <br />
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Aktenzeichen: Amtsgericht Paderborn 57 C 488/01.<br />
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(sueddeutsche.de/ dpa)<br />