Susanne
Wenn das Wirtschaftsjahr, also der Abrechnungszeitraum, dem Kalenderjahr entspricht, so hätte die Abrechnung 2006 bis zum 31.12.2007 bei Dir sein müssen. Für später zugestellte Abrechnungen kann der Vermieter eine errechnete Nachzahlung nicht mehr geltend machen, allerdings müsste er ein Guthaben ausbezahlten. Die Abrechnung solltest Du mal schriftlich anmahnen mit dem Hinweis, dass Du bei Ausbleiben der Abrechnung berechtigt bist die Vorauszahlungen einzustellen.