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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

in meinem Mietvertrag steht folgendes als gesonderten Punkt:

Zum Ausgleich von Auszugsschäden werden 100€ von der Kaution einbehalten.

Nach meiner Nachfrage wurde es mir wohl so erklärt, dass der Vermieter diesen Pauschalbetrag von allen Mietern einbehalten will, um dann Reparaturkosten für Schäden in den Fluren und Eingängen zu decken, die durch das Ein- bzw. Ausziehen verursacht worden sind, ganz egal, ob ich wirklich was verursacht habe oder nicht (pauschal eben).
Meiner Meinung nach ist das nicht zulässig, denn:
1) Schömheitsreparaturen sind sowieso Teil des vertrags und betreffen meine Wohnung und nicht das Gesamtobjekt (keine Eingänge usw..). Dies ist nämlich Aufgabe der Vermieters und er darf die Kosten deswegen nicht auf die Mieter abwälzen
2) Mann kann nicht einfach mal so davon ausgehen, dass jeder beim Umzug Schäden verursacht und deswegen pauschal einen Betrag einbehält, gans egal ob tatsächlich Schäden von der Person verursacht wurden oder nicht. Ich sehe es so: wenn er meint, ich hätte Schäden verursacht, dann muss er das erstmal beweisen (das ist seine Sache wie er das macht, er kann eine Begleitperson für mich nominieren oder was auch immer. Bei der Wohnung ist das einfach, denn sie liegt in meiner Verantwortung. Beim Außenbereich wirds etwas schwierig), und erst wenn er das bewiesen hat (die Beweislast liegt beim Kläger), dann kann er mich für genau die Schäden haftbar machen!!!

Sehe ich das richtig? ist diese Klausel unwirksam, auch wenn ich den Vetrag unterschrieben habe (ich habe nämlich so verstanden, dass die 100€ einbehalten werden NUR WENN Auszugsschäden festgestellt werden und nicht in jedem Fall)

Danke
Stichwörter: teils + einbehaltung + kaution + pauschale

0 Kommentare zu „Pauschale Einbehaltung eines Teils der kaution”

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