Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

leider konnte mir bei meinem Problem noch (fast) niemand helfen:

Meine Vermieter haben mir Ende Juli zum 31.10. gekündigt. Die Kündigung war u.a. unwirksam, weil keine Gründe angegeben waren und keine Vertretungsvollmacht vorlag (2 Vermieter, nur eine Unterschrift).
Nun habe ich (übereilt) diese Kündigung zurückgewiesen, wegen formaler Fehler.

Dann erhielt ich Mitte August ein Schreiben in dem folgendes stand (sinngemäß):
1. Kündigung bleibt aufrecht erhalten, ich solle die Mängel des Schreibens der Vermieter nachweisen
2. Es werden nachträgliche Begründungen genannt

Zuletzt steht drin, sollte die Kündigung zum 31.10. unwirksam sein, werde mir hiermit zum 30.11. gekündigt.
Unterschrift wieder nur eine Partei.

Der Mieterverein sagt, ich solle die Kündigung(en) ignorieren und zum dem Zeitpunkt zu dem ich es will (Anfang des nächsten Jahres) selbst kündigen und ausziehen.
Ist dieses Vorgehen 100% rechtens? Überall lese ich man sollte trotzdem Widerspruch einlegen.
Ich würde gerne auch andere Meinungen einholen.

Vielen Dank für Eure Tips,

Gruss,
Michael
Stichwörter: vermieter + welche + kündigung + reaktion + richtig

2 Kommentare zu „Kündigung durch Vermieter - welche Reaktion ist richtig?”

Susanne Experte!

Eine Kündigung ist empfangsbedürftig, sie bedarf keiner Stellungnahme, schriftlicher Annahme oder sonst einer Antwort.
Bekommt man also eine Kündigung, die formaljuristisch falsch ist, ist die Kündigung nichtig. Auch die Stellungnahme im Schreiben Deines VM, Du müsstest Mängel nachweisen, ist schwachsinnig.
Nette Menschen schreiben aber einen Brief, damit die Vermieter dumm sterben-andererseits scheinst Du die Kündigung ja nur verzögern zu wollen?
Nähere Info gern über PM-da könnte man ja mal einen netten Brief formulieren.

Tomraid Experte!

Hallo Michael,

eine Begründung für eine Vermieterkündigung muß enthalten sein. Wo kämen wir denn da hin, wenn jeder Vermieter ohne Grund kündigen darf <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Also bitte Widerspruch zur Kündigung vom ...Datum schreiben und fertig.

Mal sehn was er dann macht <!-- s :D --><!-- s :D -->

MfG

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.