Susanne
Eine Kündigung ist empfangsbedürftig, sie bedarf keiner Stellungnahme, schriftlicher Annahme oder sonst einer Antwort.
Bekommt man also eine Kündigung, die formaljuristisch falsch ist, ist die Kündigung nichtig. Auch die Stellungnahme im Schreiben Deines VM, Du müsstest Mängel nachweisen, ist schwachsinnig.
Nette Menschen schreiben aber einen Brief, damit die Vermieter dumm sterben-andererseits scheinst Du die Kündigung ja nur verzögern zu wollen?
Nähere Info gern über PM-da könnte man ja mal einen netten Brief formulieren.
Tomraid
Hallo Michael,
eine Begründung für eine Vermieterkündigung muß enthalten sein. Wo kämen wir denn da hin, wenn jeder Vermieter ohne Grund kündigen darf <!-- s --><!-- s -->
Also bitte Widerspruch zur Kündigung vom ...Datum schreiben und fertig.
Mal sehn was er dann macht <!-- s --><!-- s -->
MfG