mio hat diese Frage gestellt
Hallo ich habe einen Mietvertrag in dem steht folgendes über die Abrechnung der Betriebskosten: Nebenabgaben, nämlich Kosten für - Warmwasser - Fahrstuhl - Treppenreinigung - Sach- und Haftpflichtversicherung - Wasser - Müll -- werden nicht besonders erhoben - sind neben dem Mietzins besonders zu zahlen mit einem festen Betrag von _____ pro Monat - Vierteljahr - Jahr - werden anteilig in Höhe von _____ Prozent der tatsächlich entstehenden Gesamtkosten umgelegt, wobei eine monatliche Abschlagszahlung von 100 DM zu leisten ist. Im letzteren Fall muss die Abrechnung jährlich bis zum 30.06 erfolgen. Soweit Heiz und Warmwasserkosten anteilig umgelegt werden, erfolgt die Umlage gemäß der Heizkostenverordnung.
Ist hier eine Pauschale oder eine Vorauszahlung vereinbart? Wie ist es zu bewerten, dass steht :
"... werden anteilig in Höhe von _____ Prozent der tatsächlich entstehenden Gesamtkosten umgelegt, wobei eine monatliche ... 100 DM...",
wenn keine Prozentangabe eingefügt wurde, letztlich sich aber doch der Teil "wobei eine monatliche..." sich auf die umlage bezieht.???
Danke.