Bladder 23.08.2011 12:25
Ich denke schon!
Auszug:
§ 535 BGB
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.
Gotthilf 23.08.2011 14:16
Vorsicht mit vorschnellen Forderungen.
Handelt es sich um eine E-Anlage mit FI-Schutzschalter, also getrennt verlegtem Schutzleiter oder ist es eine alte E-Anlage mit Nullung?
Es kommt leider häufiger vor, dass Farben vertauscht werden, deshalb soll ja nur Fachpersonal an die E-Anlage Hand an legen.
Wenn Farben in den Lampenschaltungen vertauscht sind, ist es zwar nicht fachgerecht, aber nicht gefährlich. Die Funktion wird nicht beeinträchtigt.
Wie hat der Elektriker das den festgestellt? Hat er gemessen oder nur Phasenprüfer und gefummelt?
Was soll den ein sogenannter E-Check erbringen? Man kann nur feststellen, wie alt die Anlage ist und nach welcher entsprechenden Norm diese ausgelegt ist.
Um zu prüfen, ob alle Kabel farbenmäßig richtig angeklemmt sind, müssten ja alle Schalterdosen geöffnet und geprüft werden, vorausgesetzt, man weiß wo die unter Putz in der Wand sitzen.
Leider ist die Elektrotechnik auch für einige Elektriker zu hoch. Der Mann braucht wohl Geld.
Berthelstal 23.08.2011 14:47
Ob eine richtige Verlegung der Kabel bzw. eine richtige Polung der Anschlüsse richtet sich nach den Entsprechenden DIN-Normen.
Diese können je nach Alter der Bausubstanz auch unterschiedlich sein. Ob eine fehlerhafte Installation vorliegt, kann nur der Fachmann prüfen. Informieren Sie zuerst den Vermieter von Bericht des Elektrikers.
Eine eigenmächtige Auftragserteilung zur zum E-Check würde ich nicht erteilen.
Der Vermieter müsste sich dazu im Verzug befinden und wenn die Prüfung positiv ausfällt, bleiben Sie auf den Kosten sitzen.
Bladder 23.08.2011 19:53
Halten wir uns doch einfach mal an die gestellten Fragen und die Beschreibung:
Es spielt doch für den Mieter überhaupt keine Rolle, ob und mit welchen Gerät Phasen geprüft werden oder ob der FI-Schalter nun am richtigen Kabel hängt!
Entscheidend ist, dass hier durch einen Fachmann (Elektriker) ein Mangel in der elektrischen Anlage festgestellt wurde.
Darüber, ob es sich nun dabei um einen Mietmangel handelt, braucht man doch eigentlich nicht zu diskutieren. Dieser steht m.E. fest. Dieser Mangel ist dem Vermieter zu melden und dieser hat sofort die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen. U.u. ist sogar eine Mietminderung bis 100% möglich.
Gotthilf 23.08.2011 20:05
Tut mir ja leid @Bladder, aber das ist Unsinn.
Dass der stromführende Leiter die falsche Farbe hat, ist zwar nicht fachgerecht, aber kein Mangel.
Der TE oder der Elektriker hat das falsch beschrieben. Es ist nicht so, dass der Nullleiter Spannung führt, sondern der stromführende Leiter hat die falsche Farbe, nämlich die des Nullleiters.
Der Nullleiter kann keine Spannung führen, zumindest wenn er abklemmt ist, da sonst die Sicherung fliegen würde, weil dieser Zustand einen Kurzschluss bedeutet.
Wenn der stromführende Leiter die Farbe des Nullleiters hat, ist er dadurch noch nicht zum stromführenden Leiter geworden.
Lass dir das einfach mal von einem Elektro-Ing. sagen.
Eine Mietminderung von 100% ist völliger Unsinn, da die Farbe zwar falsch, sich aber dadurch keine Gefahr und keine Funktionsstörung ergibt.
Ach ja, Mietminderungen von 100% sind nur bei völliger Untauglichkeit der Mietsache möglich. Wie du darauf kommst ist völlig scghleierhaft.
Bladder 23.08.2011 20:10
Zitat: Der TE oder der Elektriker hat das falsch beschrieben.
Das interessiert doch das Mietrecht nicht. Man kann doch nur darauf antworten, was einem der Fragesteller an Info vorgibt.
Wir sind nicht in einem Forum von Nullleitern und fliegenden Sicherungen!
cerox 23.08.2011 20:21
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Es geht hier nicht um "Geiz ist geil"-Mietminderungen, sondern nur darum, ob ich mir Sorgen um die Sicherheit der Wohnung machen muss.
Im Bericht des Elektrikers steht, Zitat: "[...]hier wurde der PE (Erdungsleiter) als Schaltdraht verwendet". Er sagte mir, dass dadurch die Schutzleiterfunktion der Steckdose nicht mehr intakt wäre.
Wenn der Vermieter nun aufgrund des Berichtes des Elektrikers einen solchen Check durchführen lässt, bin ich bei positiver Prüfung vermutlich trotzdem der Dumme, der auf den Kosten sitzen bleibt, richtig?
Bladder 23.08.2011 20:43
Deshalb sollten Sie ja auch den Vermieter dazu auffordern den Mangel zu beheben!
cerox 23.08.2011 20:52
Ist schon längst geschehen, beantwortet meine Frage aber nicht.
Bladder 24.08.2011 06:22
Die rechtliche Frage ist bereits beantwortet durch den Hinweis auf § 535 BGB - hier stehen die Pflichten des Vermieters.
Kommt eer diesen Pflichten nicht nach, dann sollten Sie sich den § 536 und 536a BGB anschauen.
Oder haben Sie geglaubt, hier würden Ferndiagnosen gestellt?
Rechtsberatung gibt es in einem Forum auch nicht.
Sie sollten sich vor Ort eine zweite Meinung einholen.