fin
Sie werden wohl nicht drumherum kommen die Miete bis zum 31.07. zu bezahlen.
miliano
Hallo, danke für die Antwort, aber gilt die Vereinbarung über die Nachmietervermittelung nicht wie ein Vertrag. Selbst wenn es sich um eine Kulanz des Hausverwalters handelt: Kann der Hausverwalter davon jederzeit zurücktreten? Die Vereinbarung wurde ja bereits im März getroffen und ist beweisbar...
Susanne
Lass Dir die Vereinbarung durch den ehemaligen Eigentümer schriftlich geben- der Käufer tritt vermieterseitig in alle Verträge ein. Durch die Absprache bist Du ja erst früher ausgezogen...
Wünscht der neue Eigentümer keine weitere Weitervermietung, so muss er auch die Konsequenzen tragen.
miliano
Hallo susanne,
ich denke der Eigentümerwechsel fand sogar schon vor der Vereinbarung statt und der Hausverwalter hat das ganze nur nicht mit dem neuen Eigentümer abgeklärt. Die Frage ist nun eben: ist diese Vereinbarung gültig oder nicht?