forsetis 21.04.2012 10:31
PS: Kann mir jemand erklären wass ich gegen eine ungerechte Abmahnung machen kann ?
Schriftlich zurückweisen, dass die Behauptungen nicht zutreffen. Da Ihre anderen Fragen zu viele sind, verweise ich auf dieses Lexikon zum Mietrecht: www.mietrechtslexikon.de
data100data100 21.04.2012 15:16
Hallo,
Ich würde vorschlagen wir gehen das mal der Reihe nach:
Bei Lärmbelästigung muss der derjenige der sich gestört fühlt ein Lärmprotokoll erstellen in dem festgehalten wird wann welche Lärmbelästigung vorkam damit dann Ihr Vermieter sie rechmässig abmahnen kann. Dabei spielt es keine Rolle das sich derjenige der sich gstört fühlt nun auch Ihre Vermieterin ist !
Beim Müll raustragen fällt mir folgendes ein: Anscheinend hat Ihre Vermieterin zuviel Zeit um Ihnenn hinterher zu spionieren. Diese Abmahnung ist blanker Unsinn denn niemand kann ihnenn vorschreiben wie oft Sie den Müll runterbringen es sei denn Sie horten den Müll in Ihrer Wohnung und locken so Ratten und Co an wovon ich bei Ihnen mal nicht ausgehe !
Ist bei der Kartonsache der Flur vor der Haustür gemeint oder Ihren Flur in ihrer Wohung. In Ihrer Wohung dürfen Sie selbstverständlich so ziemlich alles tuen was Sie wollen es gibt da aber natürlich die wohl bekannten Ausnahmen. Wenn sich dabei allerding bei dem Flur um das Treppenhaus handel so hat ihre Vermietrin leider recht. Allein wegen den Fluchtwegen muss das Treppenhaus frei bleiben !
Bei den Kaminpflegern, Heizungspflegern und so weiter sind Sie verpflichtet mit vorheriger und rechtzeiter Anmeldung diese in Ihre Wohung zu lassen. Ihre Vermieterin darf Ihre Wohung zu in diesem Zwecke nicht betreten es sei denn Sie wäre jetzt z.B. der Kaminpfleger !. Aber ganz drum rum kommen werden sie nicht denn Ihre Vermeterin hat das Recht nach vorheriger und rechtzeitiger Anmeldung Ihre Wohnung zwecks Wohungsbesichtigung zu betreten. Wie oft und eventuel wie lange müßte irgendwo in ihrem Mietvertrag stehen.
Sie sollten wie mein Vorredner der Abmahnung schriftlich (am besten per Einschreiben oder Zeugen das Sie das Schreiben eingeworfen haben) widersprechen. Sollte Sie ihnen dennoch eine fristlos Kündigung zugehen müssen Sie nicht gleich in Panik verfallen, denn wenn Sie sich weigern, wovon ich jetzt mal stark ausgehe, dann muss Ihre Vermieterin ein Räumungsklage bei Gericht einreichen die Sie mit angehender Sicherheit wohl gewinnen wird wenn dann Ihre geschilderten Sachen zutreffend sind !