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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Tag.

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus zur Miete welches direkt an einer stark befahrenen Bundesstrasse (B19) steht, in Meiningen/Thüringen.
Die Ein-u Ausfahrt des Grundstückes liegt unmittelbar nach einer uneinsichtigen Kurve. Es kommt noch hinzu daß das Objekt am Stadteingang steht und sich keiner an die vorgeschriebenen 50km/h hält. Mich würde nun interessiern: Gibt es ein Maß was besagt wie weit Ein u Ausfahrten von Kurven aus entfernt sein müssen? Ich habe jedesmal Angst aus dem Grundstück aus zufahren. Weiterhin stehen für 7 Wohnungen...4 Garagen u 3 Stellplätze zur Verfügung, welche alle belegt sind. Zusätzlich ist noch 1 stellplatz frei der nicht beschriftet u auch nicht vermietet ist. Ab u an stellt sich meine Freundin drauf, sowie manchmal nutze auch ich diesen um Ein bzw Auszuladen. Ganz selten komme ich mit einem kleinbus von unserer Band und stelle mich für wenige Std drauf.
Jetzt habe ich einen Brief meines Vermieters bekommen das der Stellplatz für unseren Hausmeister u für Hausverwaltung freigehalten werden muß. Und Besucher auf einen Parkplatz ( unbefestigt) 100m gegenüber der Strasse ausweichen sollen.
Mit welchem Recht darf mein vermieter das machen?
Ich muß dazu sagen unsere Stellplätze sind alle nicht befestigt. Hier liegt auf dem ganzen Hof nur Schotter, Stellplätze sind nicht von einander getrennt durch Makierungen. Lediglich mit "Wohnungsnummern"
´Direkt neben unserem Hof ist eine große freie Fläche. Warum macht man da nicht ausreichen Stellplätze für Besucher hin und verlegt die Ausfahrt des Grundstückes dorthin?
Was kann ich als Mieter von meinem Vermieter erwarten?

Eine andere sache ist. Hier steht seit vertigstellung des hauses (199 8) ein großer Baukran auf dem Grundstück. Das Teil erfüllt hier absolut keinen Zweck mehr. Eigentümer ist der Vermieter/Hausverwalter. Sie können sich vorstellen was los ist wenn es stürmt?? Ganz ab zu sehen von dem Krach wenn sich der Kran dreht! Ich wohne im Dachgeschoss und muß manchmal in wohnstube schlafen weil der Krach im schlafzimmer zu laut ist.
Der Kran hat TÜV bekommen und wird deshalb nicht abgebaut weil dem Vermieter das Geld fehlt.
Muß erst irgend ein Unglück passieren?
Stichwörter: baukran + hof + stellplätze + ausfahrt

1 Kommentar zu „Ein/ Ausfahrt, Stellplätze, Baukran im Hof!!!”

Gast Experte!

Was steht in Ihrem Mietvertrag, steht dort das Sie ein Recht auf einen Parkplatz haben ?

Zum Thema Baukran würde ich mal sagen, kommt darauf an, ob der Kran Sie wirklich beeinträchtigt, d.h. stört der Kran z.b. Ihr Sichtfeld ß
Nur dann gibt es einen Grund zur Mietminderung

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