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Angizan hat diese Frage gestellt
Hallöchen! (" ;) (ö,)

Mein Freund hat folgendes Problem, welches ich kurz schildern möchte, in der Hoffnung auf Hilfe/Rat/Tipps:
-Einzug in eine Wohnung April 2009
-Kündigung und Auszug zum 28.Februar 2011
-1. Januarwoche 2011 kam Nebenkostenabrechnung
-ein paar Tage später Korrektur der Nebenkostenabrechnung mit etwas über 300€ Plus
-Hausverwaltung hat gebeten, das Plus mit der Miete im Februar 2011 zu verrechnen
-gesagt, getan=Differenzbetrag überwiesen
-Ende Februar 2011 Auszug
-Schreiben erhalten, Kaution wird überwiesen
-März bis Mai= keine Überweisung
-Nachfrage bei Hausverwaltung ergab folgendes:
-Kaution wird einbehalten
-Miete für Februar offen
-2. Korrektur im Januar raus geschickt von Hausverwaltung mit Forderung einer Nachzahlung
-Schreiben kam nie an
-Beschwerde,Zahlungsaufforderung+1.Korrektur der Nebenkostenabrechnung an Hausverwaltung gefaxt
-von 4 Seiten kam (angeblich) nur 1 an (Sendebericht beim Absender vorhanden)
-Hausverwaltung will 2. Korrektur der Nebenkostennachzahlung nochmals schicken

Wer ist im Recht-mein Freund oder Hausverwaltung?
Ich kenne es so, wenn eine Nebenkostennachzahlung gefordert wird, dann in einem gewissen Zeitraum.
Wurde diese Überweisung in dem Zeitraum nicht getätigt, gibt es eine Erinnerung/Abmahnung durch die Hausverwaltung.
Dies geschah jedoch nicht. Zieht man aus und wird die Kaution einbehalten, wird der Mieter darüber informiert und die Gründe genannt. Auch dies war nicht der Fall.
Wir haben der Hausverwaltung nochmals ein Schreiben zukommen lassen mit der Bitte um Klärung im Zeitraum von…. bis… und um Rückmeldung des Chefs der Hausverwaltung. Wir haben Bedenken, dass die die Kaution zurück zahlen und sehen uns eigentlich im Recht. Aus diesem Grund ist die Überlegung da einen Anwalt aufzusuchen.

Vielleicht gibt es hier ja Mieter, die ein ähnliches Problem hatten und Vermieter, die mir Auskunft geben können?!
Ich würde mich sehr freuen!

Ein schönes Wochenende wünscht
Angi

0 Kommentare zu „Probleme nach Auszug mit Kaution+Nebenkostenabrechnung”

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