Berthelstal 12.11.2009 23:36
Der Makler bekommt seine Gebühr dafür, daß er Ihnen eine Wohnung vermittelt hat. Das die Situation sich in einem halben Jahr verändert hat, kann er ebenso wenig voraussehen wie Sie. Einen sogenannten Deal zwischen Vermieter und Makler dürfte auf Grund dieser Zeitspanne wohl nicht nachzuweisen sein.
edy 13.11.2009 00:38
Hallo deejott,
es ist zu überprüfen ob diese 2 mon.
Kündigungsfrist rechtlich haltbar ist.
www.das-rechtsportal.de/recht/mietrecht/kuendigung/kuendigungsfrist
Die Feinheiten ...
... bei kürzer vereinbarten Kündigungsfristen im Formular-Mietvertrag
Für Sie als Mieter gilt die im Mietvertrag vereinbarte kurze Frist.
Ihr Vermieter hat sich unabhängig von der Vereinbarung an die gesetzliche (längere) Kündigungsfrist zu halten.
evtl.Mieterverein kontaktieren.
lg
edy
Berthelstal 13.11.2009 08:09
Für den Vermieter gilt in Ihrem Fall die 3-Monatsfrist. Eine kürzere Frist ist, trotz Vereinbarung, nur für den Mieter gültig, nicht für den Vermieter. Da haben Sie noch einen Monat gewonnen.
deejott 13.11.2009 13:42
Hallo,
danke für die vielen und schnellen Antworten.
Das mit der Makler Courtage habe ich mir ja schon fast so gedacht.... naja und wegen der Kundigungsfrist werde ich nochmal nachhaken und dann Einspruch gegen den Termin erheben.
Ich wünsche allen ein schönes Wochenende!
Grüße
Deejott