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deejott hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe schon fleißig hier und mit google gesucht, aber leider noch keine Antwort auf folgende Frage/Situation gefunden:

Wir sind diesen Mai in unsere Wohnung eingezogen. Nun haben wir am 3.November die Kündigung wegen Eigenbedarfs zum 31.12.10 bekommen. Der Eigenbedarg wurde begründet und scheint auch "echt" zu sein. Mit schrecken haben wir festgestellt, dass wir tatsächlich nur 2 Monate Kündigungsfrist haben - wir gingen von drei Monaten aus - naja da waren wir wohl nicht sehr aufmerksam beim Unterschreiben.

Neben dem ganzen Trouble den ein Umzug mit sich bringt, ist besonders ärgerlich dass wir rund 1000€ Maklergebühr beim Einzug bezahlt haben. Gibt es eine Chance dieses Geld, zumindest teilweise, wieder zu bekommen?

Ich freue mich auf Eure Ideen und Anregungen.

Viele Grüße
deejott

4 Kommentare zu „Eigenbedarf nach 6 Monaten - Makler Courtag zurück bekommen?”

Berthelstal Experte! 12.11.2009 23:36

Der Makler bekommt seine Gebühr dafür, daß er Ihnen eine Wohnung vermittelt hat. Das die Situation sich in einem halben Jahr verändert hat, kann er ebenso wenig voraussehen wie Sie. Einen sogenannten Deal zwischen Vermieter und Makler dürfte auf Grund dieser Zeitspanne wohl nicht nachzuweisen sein.

edy Experte! 13.11.2009 00:38

Hallo deejott,
es ist zu überprüfen ob diese 2 mon.
Kündigungsfrist rechtlich haltbar ist.
www.das-rechtsportal.de/recht/mietrecht/kuendigung/kuendigungsfrist


Die Feinheiten ...
... bei kürzer vereinbarten Kündigungsfristen im Formular-Mietvertrag
Für Sie als Mieter gilt die im Mietvertrag vereinbarte kurze Frist.
Ihr Vermieter hat sich unabhängig von der Vereinbarung an die gesetzliche (längere) Kündigungsfrist zu halten.

evtl.Mieterverein kontaktieren.

lg
edy

Berthelstal Experte! 13.11.2009 08:09

Für den Vermieter gilt in Ihrem Fall die 3-Monatsfrist. Eine kürzere Frist ist, trotz Vereinbarung, nur für den Mieter gültig, nicht für den Vermieter. Da haben Sie noch einen Monat gewonnen.

deejott 13.11.2009 13:42

Hallo,

danke für die vielen und schnellen Antworten.

Das mit der Makler Courtage habe ich mir ja schon fast so gedacht.... naja und wegen der Kundigungsfrist werde ich nochmal nachhaken und dann Einspruch gegen den Termin erheben.

Ich wünsche allen ein schönes Wochenende!
Grüße
Deejott



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