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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Wir wohnen seit 01.04.2004 in einem vierparteien-Haus. Alle, bis auf den obersten Mieter unterm Dach sind neu. Dieser belästigt seit Anfang an hauptsächlich uns, die direkt unter ihm wohnen bzw. wiederum die Mieter unter uns. Die Belästigung sieht so aus, das er regelmäßig laute Bassmusik im Wohnzimmer hört, bei uns dröhnt der Bass und wir müssen Radio/Fernsehen lau stellen um seine Bässe zu übermalen. Im Schlafzimmer spielt er gerne Computer-Schiess-Spiele, in einer extremen Lautstärke. Auf unser Gespräch hin hat er garnicht reagiert, mitlerweile macht er auch garnicht mehr die Tür auf. Er tut das alles nicht nur extrem laut und regelmäßig, sondern auch in den gesetzlichen Ruhephasen, oft bis spät nach 0 Uhr. Nun versucht der Vermieter dies zu regeln, was haben wir noch für Möglichkeiten? Haben das Gefühl das er sich freiwillig nicht ändern wird, wir leben z.T. schon mit Oropax und denken schon daran die von uns neu renovierte und neu eingerichtete Wohnung zu verlassen, obwohl wir uns sauwohl fühlen.

Wer Hilfe weiss, ich bin froh über alles. Wir kommen uns so schrecklich hilflos vor!!

Danke, Nicole
Stichwörter: über + uns + lärmbelästigung + nachbarn

2 Kommentare zu „Lärmbelästigung durch Nachbarn über uns”

Elli aktiver Benutzer

Hi Nicole,

nein ihr seid nicht hilflos, ganz und gar nicht.

Ihr habt euren Vermieter ja schon darüber informiert. Dieser ist nun verpflichtet, die Musik und "das Laute" zu unterbinden. Hält sich der Mieter nicht dran, hagelt es die erste Abmahnung. Bei wiederholter Widrigkeit, kann er fristlos gekündigt werden.

Bei nächtlicher Ruhestörung die Polizei alamieren, dass hilft meistens schon.

Wenn sich nichts tut, immer wieder beim Vermieter beschweren!

Gruß
~ Elli

Gast Experte!

Auch Hi Nicole,

Elli hat Recht. Bei jeder Lärmbelastigung ein Protokoll anfertigen mit Datum und Uhrzeit und Dauer und Art der Belästigung. Ggf. wöchentlich an den Vermieter senden. Reagiert der Vermieter nicht, dann droht ihm die Gefahr, dass Du die Miete mindern darfst. Lärmbelästigung ist kein Kavalierstdelikt sondern geht bei Schlafausfall und Nervösität auch bis zur Körperverletzung. Zudem: falls der Vermieter Euch nicht unterstützt, dann ruft Ihr gemeinsam mit den übrigen leidtragenden Mietern gemeinsam die Polizei. Kommt die Polizei mehrmals, dann ist ein Bußgeld bis 100 € fällig. Reicht das immer noch nicht, dann kommt es zur Klage vor Gericht und es sind Verurteilungen bis zu 5.000 Euro drin plus Schmerzensgeld und die Verfahrenskosten, die Euch entstanden sind (zahlt auch der Lärm-Terrorist).

Isolation?? Packe das Thema nicht an. Gegen derartige Lärmbelästigungen hilft eine Isolation kaum und ist heftig teuer. Bässe kommen auch durch die Wände. Grundsatz zudem: der Lärmverursacher hat für Isolation zu sorgen. 50 dezibel am Tage und 35 am Abend.

Nimm die Sache ernst und lasse nicht unnötig die Zeit verstreichen. Ansonsten gibt es beim Verursacher nur noch mehr Desinteresse, da er es als "Schwäche" auslegt. Habe Deine Probleme seit über 3 Jahren und leider greife ich erst jetzt mit aller Härte durch.

Alles Gute und viel Erfolg

ne kölsche Jong

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