Elli
Hi Nicole,
nein ihr seid nicht hilflos, ganz und gar nicht.
Ihr habt euren Vermieter ja schon darüber informiert. Dieser ist nun verpflichtet, die Musik und "das Laute" zu unterbinden. Hält sich der Mieter nicht dran, hagelt es die erste Abmahnung. Bei wiederholter Widrigkeit, kann er fristlos gekündigt werden.
Bei nächtlicher Ruhestörung die Polizei alamieren, dass hilft meistens schon.
Wenn sich nichts tut, immer wieder beim Vermieter beschweren!
Gruß
~ Elli
Gast
Auch Hi Nicole,
Elli hat Recht. Bei jeder Lärmbelastigung ein Protokoll anfertigen mit Datum und Uhrzeit und Dauer und Art der Belästigung. Ggf. wöchentlich an den Vermieter senden. Reagiert der Vermieter nicht, dann droht ihm die Gefahr, dass Du die Miete mindern darfst. Lärmbelästigung ist kein Kavalierstdelikt sondern geht bei Schlafausfall und Nervösität auch bis zur Körperverletzung. Zudem: falls der Vermieter Euch nicht unterstützt, dann ruft Ihr gemeinsam mit den übrigen leidtragenden Mietern gemeinsam die Polizei. Kommt die Polizei mehrmals, dann ist ein Bußgeld bis 100 € fällig. Reicht das immer noch nicht, dann kommt es zur Klage vor Gericht und es sind Verurteilungen bis zu 5.000 Euro drin plus Schmerzensgeld und die Verfahrenskosten, die Euch entstanden sind (zahlt auch der Lärm-Terrorist).
Isolation?? Packe das Thema nicht an. Gegen derartige Lärmbelästigungen hilft eine Isolation kaum und ist heftig teuer. Bässe kommen auch durch die Wände. Grundsatz zudem: der Lärmverursacher hat für Isolation zu sorgen. 50 dezibel am Tage und 35 am Abend.
Nimm die Sache ernst und lasse nicht unnötig die Zeit verstreichen. Ansonsten gibt es beim Verursacher nur noch mehr Desinteresse, da er es als "Schwäche" auslegt. Habe Deine Probleme seit über 3 Jahren und leider greife ich erst jetzt mit aller Härte durch.
Alles Gute und viel Erfolg
ne kölsche Jong