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Lebenszeit-Mietvertrag
Ein auf Lebenszeit des Mieters abgeschlossener Mietvertrag über Wohnraum stellt ein befristetes, auf bestimmte Zeit eingegangenes Mietverhältnis dar. (BayOLG 2.7.1993 - ReMiet 5/92, aus: WM 1993, S. 523; GE 1993, S. 855)