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maikeferchen hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich weiß bereits, dass der Vermieter die Kaution innerhalb von einem halben Jahr zurückzahlen muss, doch ich benötige das Geld möglichst schnell und habe den Verdacht, dass unsere Sacahbearbeiterin bei der Hausverwaltung schluderich arbeitet. Gibt es irgendwelche Kniffe oder Handhabungen um schneller an mein Geld zu kommen?

Ich bin bereits zum 1.8. ausgezogen (Termin der Übergabe 31.7.) und habe vor 11 Tagen bei der Sachbearbeiterin telefonisch nachgefragt. Worauf sie mir andeutete es vergessen zu haben und es sofort in die Wege zu leiten. Bis heute war jedoch noch keine Geldeingang auf meinem Konto. Nun möchte ich morgen die Sachbearbeiterin nochmals anrufen und nach dem Status Quo fragen, deshalb meine Frage.

liebe Grüße

Maike

1 Kommentar zu „Rückzahlung der Kaution- einige Fragen”

smile30625 Experte! 15.09.2009 13:02

Hallo,

da die Kaution der Sicherung möglicher Ansprüche des Vermieters dienen soll, ist sie zurückzuzahlen, wenn die Geltendmachung von Ansprüchen nicht mehr zu erwarten ist.

Wenn die Wohnungsabnahme bereits ohne Beanstandungen gelaufen ist, darf der Vermieter nur noch einen angemessenen Teil der Kaution zurückbehalten, wenn aus der Betriebskostenabrechnung eine Nachzahlung zu erwarten ist.

Viele Grüße
smile

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