Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich habe ein kleines (großes) Problem. Ich möchte mit meinem Freund zusammen in eine neue Wohnung ziehen. Nun haben wir ja schon festgestellt, dass es innerhalb der letzten zwei Jahre üblich geworden sein scheint, einen Neumieter komplett zu durchleuchten, vor allem in finanzieller Hinsicht. Gut, ich kann es großteils auch verstehen, nur leider wird mittlerweile auch oft mehr als Übertrieben ("bestehen ansteckende Krankheiten" hieß es in der letzten Selbstauskunft )
Unser Problem ist folgendes:
Mein finanzieller Hintergund ist, abgesehen von einem erledigten Schufaeintrag der knapp drei Jahre alt ist und ende des Jahres gelöscht wird ( Ich hatte versucht mich mit einem Versandhaus anzulegen.... ) sauber. Wir sind beide unbefristet Vollzeit berufstätig. Er ist in seiner Ex-Ehe mit seiner Selbständigkeit gescheitert. Verbunden mit seiner Scheidung, Arbeitslosigkeit und Umschulung hat sich dort leider ein Schuldenberg angehäuft. Nachdem ihm durch diverse Gläubiger die EV abgefordert wurde, hat er sich aber mit den meisten auf Ratenzahlungen, bzw monatlichen Pfändungen von seinem Gehalt einigen können. Ergo, seine Schufa hat Warnstufe 6, sein Einkommen ist aber dennoch geregelt.

Aus diesem Grund möchte ich gerne alleine eine Wohnung anmieten, weil wir schon festgestellt haben, dass Erklären der Hintergründe und Aufzeigen der Tatsache, dass ihm sogar noch über 1000EUR netto blieben, wenn ein Gläubiger sich doch zur Komplettpfändung entschließen würde leider nichts bringt (daran ist auch der Bezug unserer gefunden geglaubten Traumwohnung gescheitert) Wir haben und hatten nie Mietschulden, unsere Vermieterin würde uns beste Referenzen ausstellen. Es bringt leider alles nix. Wir sind trotz seiner Schulden finanziell abgesichert (zumindest genauso angesichert wie jeder Durchschnittsverdiener...)

Jetzt scheitern wir aber auch daran, dass nur ich den Mietvertrag unterzeichne und er mit einzieht. Mir fehlt einfach die Argumentation, die Wohnung alleine anzumieten. Das ich das darf ist klar....man läßt mich nur nicht.
Wißt ihr einen Rat für diese Situation?

Danke
Stichwörter: beziehen + mieten + wohnung + zweit + allein

7 Kommentare zu „Wohnung allein mieten - zu zweit beziehen?”

blueavenue

Hallo, ihr seid ja offensichtlich nicht verheiratet....ich lebe auch mit meinem Freund zusammen und nur er hat den Mietvertrag unterschrieben. Unser Vermieter hat damals auch doof gefragt, warum ich nicht mit unterschreibe. Ich habe ihm einfach geantwortet, dass wir schließlich nicht verheiratet sind und sollte doch mal eine Trennung anstehen, werde ich die Wohnung verlassen. So hätte auch der Vermieter weniger Ärger und einer würde auf jeden Fall wohnen bleiben.Damit hat er sich zufrieden gegeben.
Viel Glück!

denyo111

Genauso haben wir auch Argumentiert. Bei uns hat meine Freundin den Vertrag allein unterschrieben.

Die Verwaltung wollte sich auch erst nicht darauf einlassen und da haben wir dann auch gesagt, dass im Falle einer Trennung einer wohnen bleibt und der andere dann geht. Und dann haben wir noch auf das höhere Einkommen meiner Freundin hingewiesen, dann war das kein Problem mehr...

fin Experte!

Selbstverständlich kann einer den Mietvertrag allein unterschreiben. Das hat auch manchmal für den Vermieter Vorteile: Geht die Beziehung in die Brüche und zieht der finanzstärkere aus, so hat am Ende der Vermieter den finanzschwächeren in der Wohnung sitzen. Schlimmstenfalls zahlt er nicht mehr und der Vermieter muss ihn rausklagen. Daher ist es ein Argument, wenn man sagt, falls es in die Brüche geht, so müssen eben beide ausziehen.
Pflicht ist nur die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, damit die Nebenkosten richtig abgerechnet werden können. Der Vermieter muß nur wissen, wieviel Personen sich in der Wohnung befinden und kann die Nebenkosten mit 2 Personen abrechnen.

Elliott

Danke erstmal für die Antworten, dies war auch mein Argumentationsansatz.
Hier wurde mir dann folgendes entgegen gehalten:

a) möchte man langfristige Mieter. Man "wunderte" sich, das wir uns schon vor dem Einzug Gedanken über eine Trennung machen.

b) war Fins Argument (hab ich das falsch verstanden?)
Der Vermieter hat nur Ansprüche gegen den Mieter der Wohnung, macht sich einer vom Acker und kann der andere die Miete nicht alleine zahlen, hat der Vermieter keinen zweiten, den er für die Rückstände in Anspruch nehmen kann.

Hach ist das alles verfahren.
Ich hab schon überlegt, ob ich nicht einfach sage, dass mein Freund aufgrund wechselnder beruflicher Einsatzorte (er arbeitet als IT-Techniker bei zwei Firmen jeweils drei und zwei Tage die Woche) seinen Hauptwohnsitz aus steuerlichen Gründen (Fahrkosten, VMA) woanders gemeldet hat. Wobei es mir eigentlich zuwider ist, irgendjemanden eine Story zu erzählen. <!-- s:? --><!-- s:? --> Ich denk ja immer "ehrlich währt am längsten", aber irgendwie schein ich da vermietungstechnisch auf der falschen Schiene unterwegs...

Wie ist das eigentlich. Ich kann ja regulär jederzeit sagen "Lieber Vermieter xy zieht bei mir ein". Wenn ich alleine auftrete, einen Mietvertrag unterzeichne und dann noch vor dem Einzug sagen "übrigens, xy zieht jetzt mit mir zusammen dort ein", kann dies Probleme geben?

Was für ein Schmu, ich will doch einfach nur wohnen und meine Miete zahlen, jetzt muss man sich wegen so nem Käse den Kopf zerbrechen.

djkris

Hallo,
als ich vor 2 Jahren in meine jetzige Wohnung eingezogen bin, wurde das Badezimmer komplett erneurt!
Nun ziehe ich demnächst aus.
Mein Vermieter hat damals in dem Mietvertrag mit hineingeschrieben, daß ich alle von mir angebohrten Wandfliesen erneuern muß! Die Fliesen stellt er mir kostenlos zur Verfügung, für alles andere wäre ich zuständig!
Ist dieses rechtens oder reicht es, wenn ich die Löcher mit Fugenweis einfach zuspachtel?
Danke für die Antwort(en)

djkris

sorry, hab mich verklickt...

Elliott

Irgendwie ist der Beitrag aus der Liste verschwunden.

Kann mir noch jemand sagen inwieweit es Probleme geben kann, wenn ich noch vor dem Einzug verkünde, dass jemand zu mir zieht?

Danke

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.