Susanne
Hallo,
fristlose ausserordentliche Kündigung ist möglich, wenn Summen von mehr als 2 Monatsmieten ausstehen. Wird innerhalb der Frist (siehe BGB bei dejure.org) bezahlt, ist die Kündigung nichtig, daher hier gleichzeitig ordentlich fristgerecht kündigen.
vermieterrrecht.de ( hier auch mit Forum für Vermieter)
internetratgeber-recht.de , bmgev.de
Profi
Auf welcher Grundlage kann ich denn gleichzeitig eine ordentliche fristgerechte Kündigung aussprechen?
Reicht denn der Grund, das ich im Moment nur eine Teilzahlung verbuchen kann?
Und was ist, wenn bis zum Monatsende der Rest kommt? Muss ich damit einverstanden sein, aber weiterhin mit dem Gedanken leben, das mein Mieter sich die Wohnung eigentlich nicht leisten kann?