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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich bin Vermieter und wir haben jetzt ein Problem mit unseren Mietern:

In der Vergangenheit kamen die Mietzahlungen immer später, diesen Monat gab es zum ersten Mal nur eine Teilzahlung von ca. der Hälfte der Miete und NK.
Was mich masslos ärgert ist, dass wir zwar im gleichen Haus wohnen, aber niemand in der Lage ist, vorher mal Bescheid zu sagen, dass die Miete (aus welchen Gründen auch immer) verspätet kommt, oder wie jetzt nur die Hälfte kommt.

Welche Möglichkeiten habe ich, die Wohnung zu kündigen, da sich an der finanziellen Situation der Mieter wohl so schnell nichts ändern wird?

Ausserdem bin ich auf der Suche nach guten Internetseiten, die sich mit dem Mietrecht befassen und wo vielleicht auch kostenlose Mustertexte (z.B. zum Mietvertrag, Mahnung, Kündigung) hinterlegt sind.
Stichwörter: miete + teilzahlung

2 Kommentare zu „Teilzahlung einer Miete”

Susanne Experte!

Hallo,

fristlose ausserordentliche Kündigung ist möglich, wenn Summen von mehr als 2 Monatsmieten ausstehen. Wird innerhalb der Frist (siehe BGB bei dejure.org) bezahlt, ist die Kündigung nichtig, daher hier gleichzeitig ordentlich fristgerecht kündigen.

vermieterrrecht.de ( hier auch mit Forum für Vermieter)
internetratgeber-recht.de , bmgev.de

Profi

Auf welcher Grundlage kann ich denn gleichzeitig eine ordentliche fristgerechte Kündigung aussprechen?
Reicht denn der Grund, das ich im Moment nur eine Teilzahlung verbuchen kann?
Und was ist, wenn bis zum Monatsende der Rest kommt? Muss ich damit einverstanden sein, aber weiterhin mit dem Gedanken leben, das mein Mieter sich die Wohnung eigentlich nicht leisten kann?

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