Susanne
Die Garage könnt Ihr selbstverständlich auch für die Fahrräde nutzen.
Allerdings sollte auch jedem klar sein, dass man nicht auf einer Rasenfläche parken kann. Das hat in erster Linie nichts mit dem Mietvertrag zu tun, sonder mit der Umwelt. Da ein Auto immer mal chemische Flüssigkeiten verlieren kann, die dann ins Erdreich sickern, muss der Vermieter das verbieten, da er belangt werden kann.
Die Nutzung der Rasenfläche, die im Mietvertrag vereinbart ist, bezieht sich auf eine übliche Nutzung, die das Parken eines Fahrzeugs nicht beinhaltet.
erdbaere
ok danke erstmal...
da fällt mir aber noch was ein... er hat ein stück von dem rasen nun bepflaster und nutzt das nun als parkplatz für seinen sohn... hätte er uns da nicht fragen müssen?
weil mir kommt das irgendwie so vor als wenn er denkt : "mein eigentum, scheiß drauf auch wenns vermietet ist"
Rano
@fin: Troll Dich! Du hast die Fragestellung wieder überhaupt nicht gecheckt!!!
fin
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erdbaere
sorry is grad off topic aber wieso sind denn vor meinen antworten und danach so hyroglyphen?