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PaulD hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
hatte letzens ein kleines Streitgespräch mit meinem Vermieter bezüglich dem Abluftrohr in unserer fensterlosen Toilette.
Zum Problem: Seit neustem kommt aus dem Abluftrohr tropfenweise Wasser(ist über den Tag verteilt schon viel), dass vom Schimmel sehr unangenehm riecht. Ich habe aus neugier die Abdeckung mit dem Ventilatior abgenommen um zu gucken wieso es tropft.Im Rohr war bestimmt 5 cm hoher Schimmel(noch nie sauber gemacht) und das Wasser steht in einer kleinen Pfütze.Nachdem ich den Vermieter gefragt habe was ich denn da machen könnte, sagte er mir ich solle das sauber machen und damit wäre die Sache erledigt. Im Mietvertrag steht auch nichts davon, das wir für kleine Instandsetzungen verantwortlich sind.
Zur Frage: Ist das jetzt mein Problem?
Eigentlich gehört das Abluftrohr nicht zur Wohnung sondern zum Haus.
Bin ich jetzt gezwungen das Sauber zu machen?
(Ist schon sehr ekelhaft)

Danke für euere Antworten :)

Paul
Stichwörter: abluft + stinkt + badezimmer + toilette + fensterlos

2 Kommentare zu „Schimmel im Abluftrohr einer fensterlosen Toilette”

AMAyer Experte! 06.01.2009 08:42

Na das hätte dieser üble Bursche von Vermieter wohl gerne, dass die Mieter gleich noch das ganze baufällige Haus sanieren! Eine Unverschämtheit!

Sie werden natürlich nichts reinigen, was nicht zu Ihrer Wohnung gehört. Teilen Sie dem VM schriftl. mit, dass der Schimmel welcher in Ihre Whg eindringt beseitigt werden muss. Setzen Sie dem Burschen eine Frist von ca. 10 Tagen. Sollte er dieser Aufforderung nicht nachkommen, so teilen Sie dem Mann mit, dass Sie nach Ablauf der von Ihnen gesetzten Frist die Miete mindern werden!

Bei Wohnungsmängeln haben Mieter gesetzliche Rechte, die oft aus Unkenntnis nicht genutzt werden. Nach dem Gesetz muss der am Ort ansässige Vermieter Fehler und/oder Mängel der Mietsache beseitigen bzw. reparieren. Macht er das nicht, so kann der Mieter unter Umständen den Mangel selbst zu Lasten des Vermieters beheben lassen, er hat eventuell Schadensersatzansprüche oder ein Zurückbehaltungsrecht an der monatlichen Miete. Bei "schwersten" Mängeln kann er sogar recht schnell fristlos kündigen.
Das bedeutenste Recht eines Mieters bei Wohnungsmängel ist aber derzeit die Mietminderung. Solange Wohnungsmängel vorliegen, kann und sollte der Mieter die Miete kürzen, das heißt, er hat das direkte Recht vermindert Miete zu zahlen. Nach dem deutschen Gesetz (BGB) spielt es keine Rolle, ob der Vermieter den Mangel zu verantworten hat oder auch nicht. Selbst Mängel, die von Dritten hervorgerufen werden, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat, und Mängel, die er möglicherweise gar nicht abstellen bzw. beseitigen kann, berechtigen den Mieter zur direkten Minderung, so zum Beispiel der Lärm aus einem Betrieb oder anderer Unternehmung bzw. Störungen, welche von einer angrenzenden Baustelle ausgehen. Entscheidend ist allein, dass ein Mangel vorliegt, welcher den Wohnwert der gemieteten Einheit/Whg mindert.

100 Prozent Miete gibt es nur für 100 Prozent Wohnwert, so wie es beim Mietvertragabschluss vereinbart war. Sinkt der Wohnwert, muss auch die Miete sinken.

PaulD 06.01.2009 15:25

Oh danke für die Antwort, das wollte ich hören. Werde ihm heute das schriftlich mitteilen.
Noch was zum gespräch mit dem Vermieter:Ich hatte vorgeschlagen, jemanden zu holen, der den Schimmel entfernt. Da meinte er trocken, das können Sie gerne machen, aber dann müssen Sie auch die Kosten tragen...
Das ist so ein geiziger Vermieter..
Vielen vielen Dank nochmal für die Antwort
Gruß Paul

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